
SARAJEVO, (Patria) - Die Agentur für Arbeit und Beschäftigung von Bosnien und Herzegowina informiert alle interessierten Kandidaten, die über die Agentur für Arbeit und Beschäftigung von BiH für Pflegejobs in der Bundesrepublik Deutschland bewerben, dass es von deutscher Seite zu Änderungen der Verfahrensregeln und der Bedingungen gekommen ist, die die Kandidaten im Beschäftigungsverfahren erfüllen müssen. Die Änderungen betreffen die Anerkennung von Diplomen aus Umschulungen sowie die Anerkennung von Zertifikaten über Deutschkenntnisse.
„Aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland werden Diplome der abgeschlossenen medizinischen Schule für die allgemeine und pädiatrische Fachrichtung, die durch Umschulung – sei es an einer staatlichen oder privaten Schule – erworben wurden, nicht mehr anerkannt. Damit machen wir die Kandidaten, die sich über die Agentur für Arbeit und Beschäftigung von BiH für Pflegejobs in der Bundesrepublik Deutschland bewerben, darauf aufmerksam, dass die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) seit Februar 2019 für alle derartigen Diplome Ablehnungen erteilt und es nicht mehr möglich ist, ein Arbeitsverhältnis als Pflegekraft mit Diplomen aus Umschulungen zu begründen. Wir empfehlen den Kandidaten zudem, der Bewerbung neben dem entsprechenden Diplom auch die Zeugnisse aller abgeschlossenen Klassen der weiterführenden Schule, übersetzt ins Deutsche, beizufügen“, sagte Muamer Bandić, Direktor der Agentur für Arbeit und Beschäftigung von BiH.
Bandic führte weiter aus, dass die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in BiH ab dem 1.6.2019 bei der Beantragung eines Arbeitsvisums bis auf Weiteres keine ÖSD-Zertifikate akzeptieren wird, bei denen die Prüfung außerhalb der Republik Österreich abgelegt wurde.
„Das genannte Datum bezieht sich auf das Datum der Beantragung des Arbeitsvisums bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, nicht auf das Ausstellungsdatum des Zertifikats. Daher müssen alle Kandidaten, die nach dem 1.4.2019 ihre Bewerbungen bei der Agentur für Arbeit und Beschäftigung von BiH einreichen, ein Zertifikat über Deutschkenntnisse vorweisen, das den Anforderungen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in BiH entspricht“, erklärte Direktor Bandić.
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