
(Patria) - Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, dass vier Infrastrukturprojekte im bosnisch-herzegowinischen Entität Republika Srpska im Gesamtwert von 105 Millionen Euro auslaufen und schrittweise beendet werden.
Hintergrund ist die fortgesetzte sezessionistische Politik der Republika Srpska und ihres Präsidenten Milorad Dodik. Über diese Entscheidung wurden das Außenministerium von Bosnien und Herzegowina und die Projektpartner informiert. Es handelt sich um die Projekte zur Sanierung des Wasserkraftwerks Trebinje, Phase III und IV, den Windpark Hrgud und die Abwasserentsorgung in Gradiška. Das zuletzt genannte Projekt ist Gegenstand der Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Als Reaktion auf die Beschlüsse der Nationalversammlung der Republika Srpska vom Dezember 2021 zur Rückübertragung von Zuständigkeiten und zur Schaffung eigener Institutionen zur Schwächung des Staates Bosnien und Herzegowina hatte die deutsche Regierung im April 2022 beschlossen, zunächst vier Infrastrukturprojekte vorläufig auszusetzen.
Allerdings gab es keinen Rückzug der von der deutschen Regierung geforderten sezessionistischen Maßnahmen. Stattdessen setzten der Präsident und die Regierung der Republika Srpska die Eskalation der politischen Krise fort. Die Bundesregierung hat daher nun die Entscheidung getroffen, die ausgesetzten Projekte nicht wieder aufzunehmen. Die Projekte werden vertragsgemäß schrittweise beendet. Diese Entscheidung bezieht sich ausdrücklich nicht auf andere Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die auf Ebene von Bosnien und Herzegowina oder des Westbalkanraums realisiert werden und somit auch die Republika Srpska einschließen, sowie auf die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.
Die deutsche Regierung unterstützt die Annäherung Bosniens und Herzegowinas an die Europäische Union. Deutschland ist bereit, die Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina sowohl in der Föderation als auch in der Republika Srpska weiter zu intensivieren. Grundvoraussetzung ist jedoch die Wahrung von Frieden, Rechtsstaatlichkeit und territorialer Integrität des Staates Bosnien und Herzegowina.
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