NIKŠIĆ AM ZUG Arbeitgeber und Arbeitnehmer warten auf die Entscheidung der FBiH-Regierung zur Verlängerung der Verordnung über die Zahlung steuerfreier monatlicher Hilfe

Patria
AutorPatria
15:14
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NIKŠIĆ AM ZUG Arbeitgeber und Arbeitnehmer warten auf die Entscheidung der FBiH-Regierung zur Verlängerung der Verordnung über die Zahlung steuerfreier monatlicher Hilfe

(Patria) - Die Verordnung über die Zahlung von Hilfe an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, die die FBiH-Regierung Anfang Februar 2025 verabschiedet hat, läuft am 31. Juli aus.

Auf der letzten Sitzung des Wirtschafts- und Sozialrates wurde hervorgehoben, dass die FBiH-Regierung entschlossen ist, die Verordnung zu verlängern, aber der monatliche Betrag von 450 KM etwas niedriger sein wird, da ab dem 1. Juli auch die niedrigeren Beitragssätze gelten. So zahlt der Arbeitgeber beispielsweise bei einem Gehalt von 1.000 KM 86 KM weniger Steuern, während dieser Sparbetrag bei einem höheren Gehalt noch höher ist.

Der Präsident des ESV für das Gebiet der FBiH, Safudin Čengić, sagte heute gegenüber Patria, dass er die Information habe, dass die FBiH-Regierung eine Entscheidung zur Verlängerung dieser Verordnung vorbereite.

„Es besteht Interesse von Arbeitgebern, die auf diese Weise die Einkommen der Arbeitnehmer erhöht haben, und ich denke, sie wird sehr bald verlängert“, sagte Čengić und fügte hinzu, dass eine große Anzahl von Arbeitgebern dieses Recht genutzt habe.

Er konnte nicht präzisieren, um wie viel der monatliche steuerfreie Betrag reduziert wird und dass diese Entscheidung bei der FBiH-Regierung liegt.

Die Forderung der Arbeitgeber war, die Anwendung der Verordnung bis Ende 2025 zu verlängern.

Zur Erinnerung: Die FBiH-Regierung verabschiedete Anfang Februar zwei Verordnungen, um die Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohns von 619 auf 1.000 KM zu entlasten. Neben der Erhöhung der Mindestlöhne entstand für die Arbeitgeber auch die Verpflichtung, auch andere Löhne zu erhöhen, sodass die Regierung die Zahlung eines steuerfreien monatlichen Betrags von 450 KM pro Arbeitnehmer ermöglichte. Die zweite Verordnung betrifft Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von privaten Arbeitgebern, Handwerkern und anderen selbstständigen Tätigkeiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze für das Jahr 2025, die bis Ende dieses Jahres gilt. Sie bezieht sich auf die Rückerstattung von Beiträgen nach der Erhöhung des Mindestlohns.

Gemäß der Verordnung über die Zahlung von Hilfe an Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber verpflichtet, dem Finanzamt der FBiH bis zum 7. des Monats Angaben über die im Vormonat gezahlte Hilfe zu übermitteln.

Da die Verordnung am 31. Juli ausläuft, warten die Arbeitgeber, die die Abrechnung der Julilöhne vorbereiten, noch auf Informationen, ob die Verordnung verlängert wird und welchen monatlichen Betrag sie den Arbeitnehmern, insbesondere denen, die den Julilohn im August auszahlen, anrechnen können.

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