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Das Büro des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina erklärte gegenüber der bosnisch-herzegowinischen Nachrichtenagentur Patria im Zusammenhang mit der Bestätigung der Anklage gegen Goran Zubec, den Direktor der Staatlichen Agentur für Ermittlungen und Schutz, dass die Gesetze in Bosnien und Herzegowina die Möglichkeit der Ergreifung bestimmter Maßnahmen vorsehen.
Sie rufen jedoch den Unabhängigen Ausschuss und den Ministerrat von Bosnien und Herzegowina dazu auf. Aus dem OHR wird mitgeteilt, dass ein Gerichtsverfahren im Gange sei und „dieses Verfahren gemäß dem Gesetz durchgeführt werden sollte“.
– Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Unabhängige Ausschuss und der Ministerrat über Maßnahmen entscheiden, die sie in solchen Situationen ergreifen können, und es liegt an ihnen, diese Entscheidungen gemäß dem Gesetz zu treffen – heißt es aus dem Büro von Valentin Inzko.
Nach ihrer Auffassung haben Personen in öffentlichen Ämtern, die das Vertrauen der Öffentlichkeit genießen, die Pflicht, ihre Aufgaben nach höchsten Standards zu erfüllen, um die Integrität der Institutionen, die sie vertreten, zu wahren, berichtet die Agentur Patria.
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