Unabhängiger Ausschuss am 1. August zur Causa Zoran Galić, kann eine Absetzung eingeleitet werden, während er auf der Flucht und krankgeschrieben ist?

Patria
AutorPatria
12:58
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Unabhängiger Ausschuss am 1. August zur Causa Zoran Galić, kann eine Absetzung eingeleitet werden, während er auf der Flucht und krankgeschrieben ist?

(Patria) - Der Unabhängige Ausschuss des Parlaments von Bosnien und Herzegowina wird am 1. August eine Sitzung abhalten, auf der er die Situation in der Staatlichen Ermittlungs- und Schutzbehörde (SIPA) im Zusammenhang mit der Flucht des stellvertretenden Direktors Zoran Galić, dessen Festnahme von der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina gefordert wurde, erörtern.

Galić ist seit dem 8. Juli für die Strafverfolgungsbehörden von Bosnien und Herzegowina nicht erreichbar, und nach Informationen, die der Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina, Milanko Kajganić, am 9. Juli bekannt gab, hat er die Grenze nach Kroatien illegal überschritten und befindet sich in diesem Land. Sein Anwaltsteam hat der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina medizinische Unterlagen vorgelegt, mit denen sie seinen Aufenthalt und offensichtlich seinen weiteren Verbleib in Kroatien rechtfertigen wollen.

Galić ist in den SIPA-Aufzeichnungen als krankgeschrieben eingetragen.

Galić war bereits zuvor mehrfach zur Behandlung in Zagreb, als er auch Direktor der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina war. Die Straftaten, derer er verdächtigt wird, stammen aus der Zeit, als er diese Polizeibehörde leitete. Seit Februar 2023 ist er stellvertretender Direktor der SIPA, obwohl die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina sechs offene Verfahren gegen Zoran Galić hatte.

Erst als auch EUROPOL nach dem Entschlüsseln der Sky- und Anom-Anwendungen eingeschaltet wurde, hat die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina Galić verfolgt.

Obwohl Kajganić der Öffentlichkeit die Details von Galićs Flucht nach Kroatien mitteilte und auch, dass ermittelt wird, wer den Flüchtigen vor der Festnahmeaktion gewarnt hat, hat die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina ihren Ansatz geändert und will nicht preisgeben, was in dieser Angelegenheit geschieht.

"Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina unternimmt die notwendigen prozessualen Aktivitäten in der Angelegenheit. Weitere Informationen oder Details können wir in dieser Phase des Verfahrens nicht geben", wurde Patria von der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina geantwortet.

Der Unabhängige Ausschuss hielt eine frühere Sitzung am Montag, dem 15. Juli, ab, hatte aber damals keine Informationen über Zoran Galićs Flucht. Damals forderte er bestimmte Informationen von der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina an, und nach Erhalt dieser Informationen wird der Unabhängige Ausschuss entsprechende Schlussfolgerungen und Entscheidungen treffen.

Der Unabhängige Ausschuss ist befugt, die Absetzung des Direktors und des stellvertretenden Direktors einzuleiten, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Gleichzeitig führt der Unabhängige Ausschuss das Auswahlverfahren für die Wahl des Direktors durch, da das Mandat von Darko Ćulum abgelaufen ist.

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