
(Patria) - Der Abgeordnete im Abgeordnetenhaus des Föderationsparlaments von BiH, Rasim Smajlović (NiP), und Mitglied der Arbeitsgruppe zur Durchführung des Auswahlverfahrens für einen Richter des Verfassungsgerichts von BiH aus der FBiH, kommentierte den Vorschlag von Marin Vukoja für das Amt eines Richters am Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina und sagte heute, dass es keine Bedingung für die Wahl eines Richters am Verfassungsgericht von BiH sei, dass die vorgeschlagene Person juristische Erfahrung haben müsse.
Er betont, dass Vukoja einer der besten Kandidaten war und deshalb ausgewählt wurde.
- Er ist lange in der Verwaltung und beherrscht die Materie gut. Wir hatten für alle Kandidaten die gleichen Fragen und seine Antworten waren die besten. Wir hätten uns nicht geirrt, wenn wir einen der Kandidaten gewählt hätten, denn alle sind fähig, diese Funktion auszuüben – sagte Smajlović.
Die Aussage des NiP-Abgeordneten ist völlig unglaublich, wenn man bedenkt, dass die Kandidatin Sanela Gorušanović Butigan im Vergleich zum erstplatzierten Vukoja 5000 bearbeitete Gerichtsverfahren und Urteile hat, während Vukoja kein einziges Verfahren oder Urteil bearbeitet hat.
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