GENOZID-LEUGNER WEITERHIN UNGESTÖRT: Staatsanwaltschaft BiH erhebt Anklage gegen Samir Nukić wegen Aufstachelung zu nationalem Hass

Patria
AutorPatria
15:43
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GENOZID-LEUGNER WEITERHIN UNGESTÖRT: Staatsanwaltschaft BiH erhebt Anklage gegen Samir Nukić wegen Aufstachelung zu nationalem Hass

(Patria) - Die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft BiH hat Anklage gegen Nukić Samir, geboren 2002 in Bihać, Staatsbürger von BiH, erhoben.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte letzten Jahres während der Gedenkfeierlichkeiten für das tragische Sterben von acht Kindern in Vitez, die 1993 durch eine Granatenexplosion auf einem Spielplatz getötet wurden, nach einem Besuch des Hohen Repräsentanten am Denkmal für die getöteten Kinder, durch öffentliche Beiträge auf dem sozialen Netzwerk „Meta-Facebook“ von seinem Benutzerkonto mit zugehöriger und identifizierter ID-Nummer, von seinem Mobiltelefon und seiner Benutzernummer aus, Schimpfwörter und Hassausdrücke gegen die getöteten Kinder kroatischer Nationalität gerichtet zu haben, und nach Warnungen anderer Nutzer des sozialen Netzwerks erneut mehrfach Schimpfwörter und Beleidigungen gegen die Opfer geäußert zu haben.

Auf diese Weise verursachte der Angeklagte Beunruhigung bei der Person Garić Ivan, einem der Überlebenden, dem bei dem genannten Vorfall Schwester und Bruder getötet wurden und der Gründer des Vereins ist, der dem Sterben der acht Kinder in Vitez gewidmet ist, sowie bei anderen Personen, bei denen die fragliche Hassrede, die im sozialen Netzwerk sowie in anderen Medien zugänglich war, Beunruhigung und Unbehagen aufgrund der genannten Kommentare und Äußerungen des Angeklagten verursachte.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, öffentlich zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer nationalen oder ethnischen Zugehörigkeit angestiftet zu haben, womit er die Straftat - Aufstachelung zu nationalem, rassischem und religiösem Hass, Zwietracht und Unduldsamkeit gemäß Artikel 145a Absatz 2 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina - begangen hat.

Die Anklage wurde dem Gericht von BiH zur Bestätigung vorgelegt.

Übrigens wurde noch nie eine Anklage wegen Leugnung des Völkermords erhoben, trotz zahlreicher bei der Staatsanwaltschaft BiH eingegangener Anzeigen.

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