Auf kroatischen Straßen ist ab heute Winterausrüstung Pflicht

Patria
AutorPatria
15:56
Podijeli:
Auf kroatischen Straßen ist ab heute Winterausrüstung Pflicht

(Patria) - In Kroatien ist ab heute auf winterlichen Abschnitten öffentlicher Straßen Winterausrüstung vorgeschrieben.

Die Pflicht gilt vom 15. November dieses Jahres bis zum 15. April des nächsten Jahres und bezieht sich auf alle Arten von Kraftfahrzeugen, unabhängig von den Wetterbedingungen und dem Straßenzustand.

Dies ist in der neuen Verordnung über die obligatorische Winterausrüstung (NN 121/2020) geregelt.

Zu den winterlichen Abschnitten öffentlicher Straßen gehören 839,2 Kilometer Autobahnen und 1863,3 Kilometer Staats- und Kreisstraßen sowie 68,1 Kilometer Staatsstraßen für den Transitverkehr von den Fährhäfen Vukovar, Osijek bzw. dem Hafen und der Raffinerie Sisak.

Zur Winterausrüstung von Kraftfahrzeugen der Kategorien M und N, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, gehören vier Winterreifen (M+S) oder vier Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern und Schneeketten, die zum Anlegen auf die Antriebsräder bereitstehen.

Zur Winterausrüstung von Bussen gehören Schneeketten auf den Antriebsreifen oder Winterreifen (M+S), die auf den Antriebsreifen montiert sind.

Busse und Lastkraftwagen, die aus technischen Gründen keine Schneeketten auf den Antriebsreifen montieren können, müssen Winterreifen (M+S) auf den Antriebsreifen haben.

Geldstrafen

Gemäß Artikel 193 des Gesetzes über die Verkehrssicherheit (NN 70/19) bedeuten winterliche Bedingungen eine schneebedeckte Fahrbahn oder Glatteis auf der Fahrbahn.

Wenn die Verkehrspolizei ein Fahrzeug ohne Winterausrüstung auf der Straße antrifft, wenn die Winterausrüstung vorgeschrieben ist, wird sie den Fahrer anweisen, das Fahrzeug sofort anzuhalten, auf einer Straße weiterzufahren, auf der die Bewegung dieser Art von Fahrzeugen erlaubt ist, oder die Winterausrüstung zu verwenden.

Andernfalls droht dem Fahrer eine Geldstrafe von 132,72 Euro.

Der Polizeibeamte, der das Fahrzeug vom Verkehr ausgeschlossen hat, wird dem Fahrer vorübergehend die Kennzeichen abnehmen.

Mit einer Geldstrafe von 390 bis 920 Euro wird ein Fahrer bestraft, wenn er gegen die Anordnung des Polizeibeamten verstößt (d.h. versucht, das Fahrzeug zu steuern, obwohl es vom Verkehr ausgeschlossen wurde), zusammen mit drei negativen Verkehrspunkten und einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten, wenn die Ordnungswidrigkeit zum zweiten Mal begangen wird, bzw. mindestens 12 Monaten, wenn sie zum dritten und jedem weiteren Mal begangen wird.

Mit einer Geldstrafe von 660 bis 1.990 Euro wird eine juristische oder natürliche Person (Gewerbetreibender) bestraft, wenn sie anordnet oder zulässt, dass ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Winterausrüstung oder ein Lastkraftwagen mit Anhänger am Straßenverkehr teilnimmt.

Für diese Ordnungswidrigkeit wird die verantwortliche Person in einer juristischen Person und in einer staatlichen oder lokalen Gebietskörperschaft mit einer Geldstrafe von 190 bis 660 Euro bestraft.

Mit einer Geldstrafe von 130 Euro wird ein Fahrer bestraft, wenn er das Fahrzeug entgegen den Bestimmungen dieses Artikels führt.

Europäische Regeln

In vielen europäischen Ländern sind die Gesetze bezüglich der Winterausrüstung von Fahrzeugen sehr unterschiedlich.

In den meisten Ländern ist diese Pflicht an ein Datum gebunden, während in anderen die Winterausrüstung vorgeschrieben ist, wenn winterliche Bedingungen auf den Straßen herrschen, d.h. wenn Schnee, festgefahrener Schnee oder Glatteis auf der Fahrbahn liegt.

In den meisten europäischen Ländern besteht die Winterausrüstung aus vier Winterreifen, aber in einigen Ländern sind, wie auch in Kroatien, vier Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern und Schneeketten im Kofferraum als Winterausrüstung zulässig.

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