MVP BiH: Es gibt keine Unklarheiten bezüglich des Statuses des Hohen Vertreters

Patria
AutorPatria
20:20
Podijeli:
MVP BiH: Es gibt keine Unklarheiten bezüglich des Statuses des Hohen Vertreters

(Patria) - Das Außenministerium von Bosnien und Herzegowina teilt mit, dass es im Hinblick auf Informationen bezüglich des diplomatischen Status des Hohen Vertreters Hans Christian Friedrich Schmidt in Bosnien und Herzegowina aus den verfügbaren Unterlagen keine Unklarheiten bezüglich des Statuses des Hohen Vertreters für Bosnien und Herzegowina oder seiner Benachrichtigung gibt.

In der Reaktion des Außenministeriums von BiH auf die Frage des Status des Hohen Vertreters Christian Schmidt und die auf der heutigen Pressekonferenz gemachten Aussagen heißt es, dass die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mit einer Verbalnote vom 26.07.2021 über die Ankunft des neuen Hohen Vertreters für BiH und seiner Sicherheitspersonale informierte und darum bat, den Sicherheitspersonen Genehmigungen für das Ein- und Mitführen von Waffen auf dem Territorium von Bosnien und Herzegowina zu erteilen.

„Das Büro des Hohen Vertreters für Bosnien und Herzegowina hat mit einer Verbalnote vom 29.07.2021 offiziell die Ankunft des Hohen Vertreters für BiH Hans Christian Friedrich Schmidt am 30.07.2021 über den Grenzübergang Ivanica benachrichtigt“, antwortete das MVP BiH auf die Anfrage von Fena.

Es wurde angegeben, dass die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mit einer Verbalnote vom 29.07.2021 ebenfalls darüber informierte, dass der neue Hohe Vertreter von deutschen Polizeibeamten beschützt wird, und darum bat, den Sicherheitspersonen Genehmigungen für das Ein- und Mitführen von Waffen auf dem Territorium von BiH zu erteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Außenministerium von BiH mit seinem Akt vom 27.07.2021 die Verbalnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland vom 26.07.2021, mit der Genehmigungen für das Tragen von Waffen für das Sicherheitspersonal und eine Bewertung der Sicherheitslage beantragt wurden, an das Ministerium für Sicherheit von BiH – Direktion für die Koordinierung polizeilicher Gremien, die Grenzpolizei von BiH und die Zollstelle des Flughafens Sarajevo zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet hat.

„Das Büro des Hohen Vertreters hat sich mit einer Verbalnote vom 03.08.2021 mit der Bitte um Ausstellung einer Identifikationskarte für Hans Christian Friedrich Schmidt an dieses Ministerium gewandt und darin eine Kopie seines diplomatischen Passes beigefügt, in dem der Einreisestempel am Grenzübergang Ivanica eingetragen ist“, so das MVP BiH.

Sie erinnern daran, dass das gleiche Verfahren auch im Fall des Hohen Vertreters für BiH Valentin Inzko angewendet wurde, als die Ankündigung von der Botschaft der Republik Österreich erfolgte und der Antrag auf eine Identifikationskarte und die offizielle Benachrichtigung vom Büro des Hohen Vertreters für BiH erfolgte.

Das MVP BiH weist darauf hin, dass Artikel 2 Absatz (i) der Verordnung über die Bedingungen und die Art der Ausstellung von besonderen Identifikationsdokumenten aufgrund der Dienstleistung in diplomatischen und konsularischen Vertretungen und Vertretungen internationaler Organisationen in BiH besagt: „Benachrichtigung bezeichnet die Mitteilung auf diplomatischem Wege über die Aufnahme oder Beendigung der Amtstätigkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen und Vertretungen internationaler Organisationen in Bosnien und Herzegowina.“

Während Artikel 3 der genannten Verordnung besagt: „Die diplomatische und konsularische Vertretung und die Vertretung einer internationalen Organisation in BiH muss das Außenministerium von BiH über neue Mitglieder und deren Familienangehörige nach ihrer Ankunft in BiH benachrichtigen.“

Weiter heißt es in den Angaben des MVP BiH, dass Artikel 4 der genannten Verordnung besagt: „Auf Grundlage der Benachrichtigung aus Artikel 3 dieser Verordnung stellt das Ministerium eine entsprechende Identifikationskarte aus, die die Identität und den Status ihres Trägers gemäß der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen von 1961 bestätigt.“

Sie weisen darauf hin, dass Artikel 7 der genannten Verordnung besagt, dass die Identifikationskarte vom Typ MO an Ausländer, Leiter, Stellvertreter und Personal von Organisationen der Vereinten Nationen und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen sowie anderer internationaler Organisationen in BiH ausgestellt wird, denen durch internationale Verträge, die BiH binden, Immunität als diplomatischer Agent gewährt wird, und deren Familienangehörige, unabhängig von der Art des Passes.

„Daher erfolgt die Benachrichtigung nicht durch die Vereinten Nationen, sondern gemäß den Bestimmungen von Anhang 10 des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina, unterzeichnet am 14.12.1995, durch das Büro des Hohen Vertreters in BiH, das den Status einer diplomatischen Vertretung hat“, betonen sie vom MVP BiH.

Sie fügen hinzu, dass aus all dem ersichtlich ist, dass das Außenministerium vollständig im Einklang mit dem Gesetz und seiner Zuständigkeit gehandelt hat.

„Dass die Ankündigung der Sicherung von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erfolgte, welche in der Verbalnote bestätigte, dass der neue Hohe Vertreter von deutschen Polizeibeamten beschützt wird und darum bat, den Sicherheitspersonen Genehmigungen für das Ein- und Mitführen von Waffen auf dem Territorium von BiH zu erteilen. Das Außenministerium hat die Bitte um die Erteilung von Waffen-Genehmigungen an das Ministerium für Sicherheit weitergeleitet, was auch dessen Zuständigkeit ist.

Dass die offizielle Benachrichtigung vom Büro des Hohen Vertreters für BiH (OHR) mit seiner Verbalnote vom 29.07.2021 erfolgte und mit Verbalnote vom 03.08.2021 die ID-Karte beantragt und ausgestellt wurde.

Herr Hans Christian Friedrich Schmidt genießt den Status eines diplomatischen Agenten gemäß den Bestimmungen von Anhang 10 des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden in BiH und gemäß den Bestimmungen der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen von 1961“, heißt es in der Reaktion des MVPBiH.

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