MUP RS informierte alle Polizeibehörden in BiH: Wir haben die Information erhalten, dass die Autobombe für den Journalisten Avdo Avdić bestimmt war!

Patria
AutorPatria
10:59
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MUP RS informierte alle Polizeibehörden in BiH: Wir haben die Information erhalten, dass die Autobombe für den Journalisten Avdo Avdić bestimmt war!

(Patria) - Das Innenministerium der Republika Srpska hat alle Polizeibehörden in Bosnien und Herzegowina darüber informiert, dass es die Information habe, dass die Autobombe, die im Januar von Zvornik in Richtung Sarajevo von Mitgliedern der kriminellen Gruppe von Dino Muzaferović Cezar transportiert wurde, für die Liquidierung des Chefredakteurs des Portals Istraga.ba Avdo Avdić bestimmt gewesen sei.

Die Polizei der RS habe nämlich in der Information angegeben, dass ihre Quellen, die mit der Herstellung der Bombe in Verbindung stünden, angegeben hätten, dass „sie glauben, dass die Vorrichtung für den Journalisten Avdić bestimmt war“. Diese Information habe das MUP RS an die SIPA weitergeleitet, und die SIPA habe sie anschließend der Föderalen Polizeiverwaltung übermittelt. Später seien die Informationen an das Innenministerium des Kantons Sarajevo weitergeleitet worden, das am Donnerstagnachmittag auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo darüber informiert habe. Über diese Informationen sei der Journalist Avdić am Donnerstagnachmittag offiziell in den Räumlichkeiten des Innenministeriums des Kantons Sarajevo informiert worden, schreibt Istraga.ba

Wir erinnern daran, dass am 13. Januar dieses Jahres Angehörige des MUP RS in Milići drei Männer aus Sarajevo festgenommen haben, die aus Zvornik eine ferngesteuerte Autobombe nach Sarajevo transportierten. Bei der Aktion des MUP RS wurden Alen Fazlagić, geboren in Sarajevo, Seluedin Duraković, geboren in Zagreb, und Elvir Javorovac, geboren in Ivangrad, festgenommen. Sie alle sind bosnische Staatsbürger und im Raum Sarajevo wohnhaft. Die Polizeibeamten hatten sie abgefangen, nachdem sie die Information erhalten hatten, dass unbekannte Personen im Raum Zvornik einen Sprengsatz übernommen hätten. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde eine ferngesteuerte improvisierte Bombe mit etwa 900 Gramm Sprengstoff gefunden. Alle Festgenommenen sind den Polizeibehörden seit Jahren bekannt. Alen Fazlagić war übrigens im Februar letzten Jahres festgenommen worden, als die Polizeibehörden in BiH einem Rechtshilfeersuchen der slowenischen Justiz nachkamen. Die Aktion wurde im Rahmen der Ermittlungen zum Mord an Satko Kekić in Ljubljana durchgeführt.

Wegen dieses Mordes wurde später Anklage gegen Dino Muzaferović alias Cezar erhoben. Alen Fazlagić hatte direkte Verbindungen zu Dino Muzaferović Cezar und seiner kriminellen Gruppierung. Fazlagić stand sogar mit allen Kriminellen in Kontakt, die Cezar bei der Ermordung von Satko Kekić in Ljubljana halfen. Fazlagić ist auch dafür bekannt, dass er mit Sprengstoff Geldautomaten zerstörte, die er anschließend ausraubte. Die Sicherheitsbehörden verfügen über Informationen und Beweise, dass er für die Bedürfnisse der Cezar-Gruppe den Kauf von Waffen und Sprengstoff organisierte.

Allerdings wurden die drei Mitarbeiter von Dino Muzaferović Cezar, die die Autobombe und Drogen unter Verwendung gefälschter Dokumente transportierten, unmittelbar nach ihrer Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Die zuständige Staatsanwältin der Bezirksstaatsanwaltschaft in Ost-Sarajevo habe entschieden, weder Untersuchungshaft noch irgendwelche Verbotsmaßnahmen gegen Alen Fazlagić, Seluedin Duraković und Elvir Javorovac zu beantragen.

„Aufgrund Ihres Antrags, den wir am 22.01.2026 erhalten haben, informieren wir Sie, dass die Polizeistation Milići am 14.1.2026 eine Strafanzeige gegen die Person mit den Initialen E.J. wegen der Straftaten Unerlaubte Herstellung und Handel mit Waffen oder explosionsgefährlichen Stoffen, Unerlaubte Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln und Urkundenfälschung erstattet hat. Die zuständige Staatsanwältin hat nach Eröffnung der Ermittlungen und Sammlung der Unterlagen, insbesondere nach der Vernehmung des Beschuldigten in Anwesenheit seines Verteidigers, entschieden, dass es in dieser Strafsache nicht erforderlich sei, dem zuständigen Gericht eine Untersuchungshaft oder andere Maßnahmen zu beantragen, da die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Die Bezirksstaatsanwaltschaft in Ost-Sarajevo wird weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen und Handlungen ergreifen, um eine rechtmäßige staatsanwaltschaftliche Entscheidung zu treffen, worüber wir die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren werden“, teilte die Bezirksstaatsanwaltschaft Ost-Sarajevo auf eine Anfrage des Portals Istraga.ba mit.

Nachdem die Staatsanwaltschaft aus Ost-Sarajevo sie freigelassen hatte, reagierte die Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo, die am 24. Januar der FUP befahl, Duraković, Fazlagić und Javorovac festzunehmen. Das Gemeindegericht in Sarajevo verhängte daraufhin Verbotsmaßnahmen gegen Seluedin Duraković, Alen Fazlagić und Elvir Javorovac. Das Gemeindegericht in Sarajevo erließ eine Verfügung, mit der gegen die Beschuldigten ein Verbot des Besuchs bestimmter Orte oder Gebiete sowie ein Verbot gegenseitiger Treffen zwischen den Beschuldigten verhängt wird. Das Verbot umfasst ein Verbot jeglicher Form der Kommunikation zwischen den genannten beschuldigten Personen.

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