
(Patria) - Auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Herzegowina-Neretva wurde vom Kreisgericht Mostar gegen den Verdächtigen Ajdin Muharemović (2002) aus Mostar eine Haftstrafe von höchstens 30 Tagen angeordnet.
Gegen Muharemović besteht der begründete Verdacht, dass er als Mittäter die Straftat des „rowdyhaften Verhaltens“ begangen hat.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Herzegowina-Neretva teilte heute mit, dass sie Muharemović verdächtigt, am 1. September dieses Jahres gegen 23 Uhr in Mostar, in der Ante-Starčević-Straße, vor zwei Minderjährigen sein Fahrzeug VW Polo angehalten zu haben, in dem sich vier weitere unbekannte männliche Personen befanden.
Anschließend griff er zusammen mit den genannten unbekannten Personen ohne jeglichen Anlass die Minderjährigen (Geschädigten) körperlich an und schlug sie mit Fäusten und Füßen auf den Körper.
In der Mitteilung heißt es weiter, dass die Geschädigten zu Boden fielen und dabei leichte Körperverletzungen erlitten, während die Angreifer aufgrund des Eingreifens von Passanten den Angriff abbrachen und mit dem Fahrzeug in Richtung des Hotels „Ero“ davonfuhren.
Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Gericht, gegen den Verdächtigen Muharemović Haft anzuordnen, da besondere Umstände die Befürchtung rechtfertigen, dass er die gleiche oder eine ähnliche Straftat wiederholen wird, für die eine Haftstrafe von drei Jahren oder mehr verhängt werden kann, was das Kreisgericht Mostar akzeptierte und als völlig begründet und gerechtfertigt erachtete und gegen den Verdächtigen eine Haftmaßnahme anordnete.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Herzegowina-Neretva setzt in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Mostar die Ermittlungsmaßnahmen in dieser Angelegenheit fort, um die Identität weiterer Mittäter festzustellen und alle Fakten und Umstände zu ermitteln, unter denen diese Straftat begangen wurde.
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