
(Patria) - Der Ministerrat von Bosnien-Herzegowina wurde in der heutigen Sitzung über die Information des Ministeriums für Menschenrechte und Flüchtlinge über den Ablauf des Mandats der geschäftsführenden Vertreterin des Ministerrates von Bosnien-Herzegowina vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte informiert.
In der Sitzung wurden die zuständigen Institutionen beauftragt, den öffentlichen Wettbewerb für drei leitende Staatsbedienstete auf der Position des Vertreters im Büro des Vertreters des Ministerrates von Bosnien-Herzegowina vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der am 12. Mai 2023 ausgeschrieben wurde, für ungültig zu erklären.
Im Amtsblatt von Bosnien-Herzegowina wird eine Berichtigung der Entscheidung über Änderungen und Ergänzungen der Entscheidung über den Vertreter und das Büro des Vertreters des Ministerrates von Bosnien-Herzegowina vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte veröffentlicht, um sie mit der Entscheidung des Ministerrates von Bosnien-Herzegowina von der 37. Sitzung vom 20. Mai 2021 hinsichtlich der Bedingungen, die der Vertreter für die Ernennung erfüllen muss, in Einklang zu bringen.
Gleichzeitig wird mit dieser Entscheidung auch die Geschäftsordnung über die interne Organisation des Büros des Vertreters des Ministerrates von Bosnien-Herzegowina vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Einklang gebracht.
Aufgrund des Ablaufs des Mandats wurde ein Beschluss über die Entlassung der geschäftsführenden Vertreterinnen Harisa Bašić und Monika Mijić gefasst, während Jelena Cvijetić bereits zuvor auf eigenen Wunsch von dieser Position entbunden wurde.
Gleichzeitig wurde ein Beschluss über die Ernennung von Monika Mijić, Bojan Bajić und Amer Hasanefendić zu geschäftsführenden Vertretern bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, längstens jedoch für einen Zeitraum von drei Monaten, gefasst.
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