
TUZLA, (Patria) - Alle Personen, gegen die eine 14-tägige häusliche Isolationsmaßnahme verhängt wurde, sind verpflichtet, diese vollständig einzuhalten. Dies gilt für Personen, denen diese Maßnahme an Straßen- und Flughafengrenzübergängen auferlegt wurde, Personen, die einen Bescheid der städtischen Gesundheitsinspektion erhalten haben, und Personen, die vom hygienisch-epidemiologischen Dienst des Gesundheitszentrums Tuzla telefonisch über die häusliche Isolierung informiert wurden.
Beamte des Innenministeriums des Kantons Tuzla überprüfen aufgrund der Coronavirus-Pandemie Bürger, bei denen eine Isolationsmaßnahme angeordnet wurde.
Personen, denen von der Grenz- oder Stadtinspektion noch keine Bescheide über häusliche Isolierung zugestellt wurden, die aber vom hygienisch-epidemiologischen Dienst des Gesundheitszentrums Tuzla über die häusliche Isolationsmaßnahme informiert wurden, teilen wir mit, dass sie die Bescheide per Post erhalten werden. Listen aller Personen aus dem Stadtgebiet von Tuzla, gegen die eine Isolationsmaßnahme verhängt wurde, werden regelmäßig an die Polizeidirektion Tuzla übermittelt, deren Beamte vor Ort die Einhaltung der angeordneten Maßnahme überprüfen.
Die Nichteinhaltung der angeordneten Maßnahme unterliegt einer Geldstrafe von 2000-10000 KM (Artikel 65-70 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten der FBiH) und einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (Artikel 225 des Strafgesetzbuches der FBiH).
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