
(Patria) - Die Ministerin für zivile Angelegenheiten von BiH, Dubravka Bošnjak, hielt am Dienstag, dem 10. September 2024, ein Arbeitstreffen mit Aldin Huskić, dem Vorsitzenden des Personalrats der Nationalen und Universitätsbibliothek von BiH (NUBBiH). Der Vorsitzende des Personalrats informierte die Ministerin über die aktuelle Situation in dieser Einrichtung, nachdem Herr Ovčina, der die Funktion des Direktors der Einrichtung innehatte, die Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllt hatte.
Die Ministerin unterstützte nachdrücklich die Arbeit der NUBBiH und äußerte die Hoffnung, dass die zuständigen Institutionen alles tun werden, um die Situation zu überwinden, in der sich die NUBBiH befindet. Die Ministerin hofft auch, dass der Ministerrat von BiH bereits auf seiner nächsten Sitzung die eingereichten Vorschläge des Ministeriums für zivile Angelegenheiten von BiH prüfen und annehmen wird, die eine Freigabe und normale Funktionsweise der NUBBiH ermöglichen.
Das Ministerium hat dem Ministerrat von BiH in einem dringenden Verfahren eine Information über den Status der öffentlichen Einrichtung NUBBiH und Schlussfolgerungen übermittelt, mit denen der Regierung der Föderation die Zustimmung und den Vorschlag zur Ernennung von Verwaltungsstrukturen in der NUBBiH für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten erteilt wird, entsprechend den Zuständigkeiten im Bereich Kultur und der Verwaltung öffentlicher Einrichtungen in der Föderation BiH. Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH hat bereits im Mai dieses Jahres eine Initiative an das Büro der Vorsitzenden des Ministerrates von BiH und die Büros ihrer Stellvertreter sowie an das Justizministerium von BiH und das Finanzministerium und Schatzamt von BiH gerichtet, mit dem Ziel, das Problem des Status von Wissenschafts- und Kultureinrichtungen, deren rechtlicher und finanzieller Status nicht geklärt ist, endgültig zu lösen. Es wird erwartet, dass die Expertengruppe einen Vorschlag ausarbeitet, der schließlich angenommen wird und der die Frage dieser Einrichtungen, die Probleme mit der Funktionsweise und dem Status haben, systematisch löst.
Leider ist es unerlässlich, dass das Büro des stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates von BiH seinen Vertreter benennt, um die Expertengruppe zu vervollständigen, die mit der konkreten Arbeit beginnen und Lösungen vorschlagen kann.
Das Ministerium hat eine zusätzliche Dringlichkeitsmitteilung gesendet, um diese Bedingung zu erfüllen. Die Satzung der NUBBiH, die vom Verwaltungsrat der NUBBiH verabschiedet wurde, sieht vor, dass die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit der Arbeit der NUBBiH durch das Föderale Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport von BiH ausgeübt wird. Der siebenköpfige Verwaltungsrat wurde zuvor durch Beschluss des föderalen Ministers für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport/Sport ernannt.
In der Vergangenheit hat das Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH eine Reihe von Aktivitäten initiiert, die leider eingestellt wurden oder keine Unterstützung von den zuständigen Behörden erhielten. Die Aktivität bezüglich der Ernennung von kommissarischen Verwaltungs- und Aufsichtsräten in Kultureinrichtungen, deren rechtlicher Status nicht geklärt ist, war Gegenstand der Entscheidung und Prüfung des Beschwerdebüros beim Ministerrat von BiH, das die Beschlüsse des Ministeriums zur Ernennung von kommissarischen Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsräten in diesen Einrichtungen aufgehoben hat.
Eine solche Entscheidung des Beschwerdebüros beim Ministerrat von BiH wurde später auch vom Gericht von BiH bestätigt. Leider würde ein erneuter Vorschlag von gerichtlich angefochtenen Lösungen, der sich an früheren Entscheidungen und Beschlüssen der Justizorgane orientiert, die aktuelle Situation weiter verkomplizieren.
Wie bereits erwähnt, haben wir jedoch eine Information mit einem Lösungsvorschlag übermittelt, der dem aktuellen Stand und den Zuständigkeiten der entscheidenden Institutionen entspricht, in der Hoffnung, dass die Schlussfolgerungen angenommen werden. Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH und Ministerin Bošnjak unterstützen die NUBBiH nachdrücklich, und wir hoffen, dass der Ministerrat von BiH positiv auf unsere Initiativen reagieren wird. Alle gesetzlichen und sonstigen Vorschläge, die das Ministerium vorbereitet, müssen vom Ministerrat von BiH sowie von der Parlamentarischen Versammlung von BiH genehmigt werden, die für Entscheidungen in diesen Angelegenheiten zuständig ist.
Gemäß dem Gutachten des Justizministeriums von BiH aus dem Jahr 2015 sind die originären Zuständigkeiten von BiH in Artikel 3 der Verfassung von BiH definiert, der auch festlegt, dass alle Regierungsfunktionen und Befugnisse, die nicht ausdrücklich durch die Verfassung den Institutionen von BiH übertragen sind, den Entitäten zustehen, was auch den Bereich Kultur betrifft.
In dem Gutachten heißt es auch, dass die Parlamentarische Versammlung von BiH die einzige tatsächlich und originär zuständige Institution ist, die die Gründungsrechte an Kultureinrichtungen von Bedeutung für BiH übernehmen kann, wonach erst ein Verfahren zur Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungsstrukturen durch die zuständigen Organe von BiH eingeleitet werden könnte.
Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH ist sich bewusst, dass diese Situation eine ernsthafte Herausforderung für unsere Institutionen und unsere akademische Gemeinschaft darstellt. Diese Wissenschafts- und Kultureinrichtungen sind Hüter des Wissens und des kulturellen Erbes, und die Fortsetzung der Arbeit dieser Institutionen ist von entscheidender Bedeutung für alle in BiH.
Wir erinnern daran, dass das Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH im Einklang mit seinen Zuständigkeiten im Rahmen des Sonderprogramms jährlich den laufenden Zuschuss des Ministerrates von BiH zur Unterstützung von Kultureinrichtungen, registrierten gemeinnützigen Organisationen und Verbänden sowie von Projekten, Programmen und Einzelpersonen, die im Kulturbereich tätig sind, realisiert.
Durch Beschlüsse des Ministerrates von BiH wurden auch Mittel für die NUBBiH zugewiesen. Dies ist die einzige gesetzliche Möglichkeit der Unterstützung durch das Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH für jede Kultureinrichtung, einschließlich der NUBBiH.
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