
Die Verteilung der Mittel „Transfer an gemeinnützige Organisationen – zur Prävention von Drogenmissbrauch“ erfolgte nicht im Einklang mit dem Haushaltsgesetz in der FBiH, da die Endbegünstigten des genannten Transfers ausgewählt und Verträge mit ihnen in Höhe von 22.402 KM abgeschlossen wurden, ohne dass die Mittel für die genannten Zwecke im Jahr 2013 gemäß den genannten gesetzlichen Bestimmungen genehmigt wurden, so die Prüfer des Büros für Revision der FBiH in ihrem Bericht für das Gesundheitsministerium der FBiH.
- Die Verteilung der Mittel aus dem laufenden Transfer an gemeinnützige Organisationen – zur Prävention von Drogenmissbrauch muss auf der Grundlage der in der von der Regierung der FBiH verabschiedeten Mittelverwendungsprogramme festgelegten Kriterien erfolgen, und die Kriterien müssen im öffentlichen Aufruf gemäß diesen Programmen veröffentlicht werden. Die Verpflichtungen müssen gemäß dem Haushaltsgesetz in der FBiH nur für die im besonderen Teil des Haushalts festgelegten Zwecke und bis zu der festgelegten Höhe zulasten des Haushalts des laufenden Jahres eingegangen werden, wenn alle gesetzlichen und sonstigen Vorschriften erfüllten sind – so die Prüfer.
Ansonsten erhielt das Gesundheitsministerium der FBiH eine Stellungnahme mit Vorbehalt, schreibt die Nachrichtenagentur Patria. Unter anderem stellen die Prüfer fest, dass nicht bestätigt werden kann, dass die Mittel aus dem laufenden Transfer in Höhe von 72.219 KM für das Programm „Krankenhausbehandlung von Rückkehrern aus der FBiH in Gemeinden der RS“ zweckgemäß im Einklang mit dem Mittelverwendungsprogramm mit Kriterien für die Verteilung der Mittel „Transfer an den Fonds für Krankenversicherung und Rückversicherung der FBiH – für Impfungen und Kofinanzierung der Kosten vertriebener Personen“ sowie im Einklang mit dem Beschluss der Regierung der FBiH über die Inanspruchnahme von Leistungen aus der stationären Gesundheitsversorgung von Rückkehrern in den Gemeinden Srebrenica, Bratunac, Milići, Žepa und Vlasenica in der RS in Gesundheitseinrichtungen in der FBiH verwendet wurden.
Weiterhin wurde festgestellt, dass keine angemessene Aufsicht über die zweckgebundene Verwendung der im Haushalt der FBiH für 2012 genehmigten laufenden Transfermittel nachgewiesen werden kann und dass keine ordnungsgemäße Buchführung über die Mittelverwendung eingerichtet wurde und keine Finanzberichte für Entwicklungs- und Investitionsprojekte erstellt wurden.
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