
(Patria) - Das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge von Bosnien und Herzegowina und der Kinderrat von Bosnien und Herzegowina fordern das Innenministerium TK auf, bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch des Kindes der getöteten N.H. aus Gradačac über Facebook zu ergreifen.
Wir haben nämlich erfahren, dass über soziale Netzwerke ein Hilfsappell für die Tochter der getöteten N.H. für eine Behandlung in der Türkei verbreitet wird. Auf der Seite wurden der vollständige Vor- und Nachname des Mädchens, das Girokonto, auf das die Spenden eingezahlt werden, sowie ein Foto des Mädchens in den Armen ihrer getöteten Mutter veröffentlicht.
Da der Verdacht besteht, dass es sich um einen Missbrauch der Aktion sowie um eine Verletzung des Rechts des Kindes auf Schutz der Privatsphäre und des Grundsatzes des Kindeswohls handelt, fordern wir das Innenministerium TK zu einem sofortigen Einschreiten auf, um diese Beiträge von Facebook zu entfernen und Maßnahmen zur Feststellung der individuellen Verantwortlichkeiten zu ergreifen.
Wir erinnern daran, dass Bosnien und Herzegowina Vertragsstaat der Konvention über die Rechte des Kindes ist, einschließlich der drei dazugehörigen Protokolle, und dass das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge von Bosnien und Herzegowina für die Überwachung der Umsetzung der Konvention zuständig ist. Im Rahmen seines Mandats wurden unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Fachleuten aus dem staatlichen und nichtstaatlichen Sektor Handbücher erstellt, wie die Leitlinien für das Vorgehen bei Gewalt gegen Kinder in Bosnien und Herzegowina, mit dem Ziel, das Handeln von Fachkräften, die mit und für Kinder arbeiten, zu verbessern, und zwar bei der direkten Umsetzung der besten Standards zum Schutz der Kinderrechte. Der Standard „Kindeswohl“ ist ein grundlegendes Prinzip für die Regelung und den Schutz der Rechte des Kindes.
Jede öffentliche Veröffentlichung von Fotos eines Kindes im Zusammenhang mit der Offenlegung seiner Identität, insbesondere wenn es Zeuge von Gewalt war und wenn dies im Zusammenhang mit der Erregung von Mitleid in der breiten Öffentlichkeit steht, ist eine Straftat und eine Verletzung der Rechte des Kindes.
In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden bitten wir das Innenministerium TK, alle notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung des Falles und zur Feststellung zu ergreifen, ob die Zustimmung des Vormunds für die Sammlung von Spenden für die Behandlung auf diese Weise vorlag.
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