Justizministerium und -verwaltung des Kantons Sarajevo: Bedingungen für die Eintragung von Änderungen im Fußballverband des Kantons Sarajevo nicht erfüllt

Patria
AutorPatria
21:59
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Justizministerium und -verwaltung des Kantons Sarajevo: Bedingungen für die Eintragung von Änderungen im Fußballverband des Kantons Sarajevo nicht erfüllt

(Patria) - Das Justizministerium und die -verwaltung des Kantons Sarajevo informieren die Öffentlichkeit, dass derzeit die formal-rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung von Änderungen im Vereinsregister bezüglich des Fußballverbandes des Kantons Sarajevo nicht erfüllt sind.

„Über diese Entscheidung hat das Ministerium das Ministerium für Kultur und Sport des Kantons Sarajevo informiert, aus dessen Ressort durch die Prüfung der Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Versammlung die Empfehlung zur Eintragung der genannten Änderungen kam. Wir werden alle relevanten Parteien detailliert über die Gründe informieren, wobei der Hauptgrund darin liegt, dass der Antrag und die Formulare für die Eintragung von Änderungen im Register nicht von der zur Vertretung und Repräsentation befugten Person unterzeichnet wurden, wie es die Vorschriften zur Eintragung (Gesetz über Vereine und Stiftungen der Föderation Bosnien und Herzegowina und die Verordnung über die Führung des Vereins- und Stiftungsregisters) vorschreiben.

Die Formulare wurden von einer Person unterzeichnet, die gemäß der Satzung des Fußballverbandes des Kantons Sarajevo als höchstem Rechtsakt des Verbandes nicht zur Vertretung befugt ist. Dieser Mangel stellt ein formelles Hindernis für die Durchführung der Eintragung dar.

Das Justizministerium und die -verwaltung des Kantons Sarajevo haben im Hinblick auf die Registrierung und Tätigkeit von Vereinen eine Registrierungsfunktion, die die Führung des Registers der auf dem Gebiet des Kantons Sarajevo tätigen Vereine und die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Eintragung in das Vereinsregister und für Änderungen im Register, wie Änderungen des Sitzes, der Satzung, der vertretungsberechtigten Person, die Vereine auf den vorgeschriebenen Formularen dem Ministerium melden müssen, umfasst.

Sobald der Antrag mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang gebracht ist, werden die Voraussetzungen für die Eintragung der Änderungen in das Register geschaffen.

Das Ministerium handelt in diesem und allen anderen Fällen rechtzeitig, professionell und unparteiisch im Rahmen der gesetzlich festgelegten Fristen. Unser Engagement für Transparenz, Gesetzmäßigkeit und die Unterstützung von Vereinen bleibt unverändert, unter Wahrung der Handlungsfreiheit im gesetzlichen Rahmen.

Für weitere Informationen können sich die Öffentlichkeit und die Vereine über die offiziellen Kommunikationskanäle des Ministeriums an uns wenden“, teilte das Ministerium mit.

Sie erinnern auch daran, dass die Änderungen, deren Eintragung beantragt wird, auf der außerordentlichen Versammlung des Fußballverbandes des Kantons Sarajevo am 13. November verabschiedet wurden, deren Rechtmäßigkeit von bestimmten Mitgliedern des Verbandes angefochten wird.

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