
(Patria) - In den Amtsblättern des Kantons Sarajevo vom 27. November wurde die Verordnung über Art, Inhalt und Art der Einreichung von Unterlagen beim Ministerium für Kommunalwirtschaft, Infrastruktur, Raumordnung, Bauwesen und Umweltschutz des Kantons Sarajevo veröffentlicht, die für die Realisierung der Nachzahlung von Geldmitteln an die Subventionsempfänger im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Subventionierung der Lösung der Wohnungsfrage junger Menschen für das Jahr 2023 erforderlich sind.
"Ein Kandidat, der im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung einen Anspruch auf eine Subvention hat und sich auf der endgültigen Prioritätenliste der Kandidaten für die Subventionierung der Lösung der Wohnungsfrage junger Menschen, Nummer 05/01-19-44617-5/25 vom 25.12.2023, befindet, ist verpflichtet, für die Nachzahlung der Geldmittel Folgendes einzureichen:
a) Einen Grundbuchauszug als Nachweis, dass der Kandidat die Wohnung oder das Haus, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, bzw. die Wohnung oder das Haus, die Gegenstand des Baus sind, nicht veräußert hat;
b) Eine CIPS-Meldebescheinigung als Nachweis, dass der Kandidat seinen Wohnsitz nicht außerhalb des Gebiets des Kantons Sarajevo verlegt hat.
(2) Abweichend von den Bestimmungen des Absatzes (1) Buchstabe a) dieses Artikels ist der Kandidat, falls die Eintragung des Eigentumsrechts nicht erfolgt ist, verpflichtet, eine Bescheinigung des zuständigen Gerichts über den gestellten Antrag auf Eintragung des Eigentumsrechts an der Immobilie oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über den gestellten Antrag auf Zahlung der Immobiliensteuer oder eine Bescheinigung des Investors, dass der Bau der Immobilie nicht abgeschlossen ist, einzureichen.
(3) Ein Kandidat, der das Transaktionskonto, auf das die Zahlung der Mittel für die Subventionierung der Lösung der Wohnungsfrage junger Menschen erfolgt ist, geschlossen hat, ist verpflichtet, eine Bankbescheinigung über das Transaktionskonto einzureichen, auf das die Nachzahlung der Mittel im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung erfolgen wird.
(4) Die Dokumente aus Absatz (1), (2) und (3) dieses Artikels werden im Original oder in beglaubigter Fotokopie eingereicht und dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen nicht älter als 30 Tage sein.
(5) Mit der Einreichung der Dokumente aus Absatz (1) und (2) dieses Artikels ist der Kandidat von der Einreichung der in der öffentlichen Ausschreibung vom Januar 2026 vorgeschriebenen Nachweise befreit", heißt es in der Verordnung.
Die Mitteilung wurde auch am 26. November auf der Website des Ministeriums veröffentlicht, und die Frist für die Einreichung der Unterlagen beträgt 20 Tage. Sollten die Kandidaten die Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, verlieren sie den Anspruch auf die Nachzahlung der Geldmittel.
Die Versammlung des Kantons Sarajevo hat ein Sondergesetz verabschiedet, das die Auszahlung der Subventionsdifferenz im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2023 ermöglicht. Etwa 1.100 Antragsteller erhielten jeweils 4.816 KM, die Differenz sollte etwa 5.000 KM betragen. Für die Auszahlung der Differenz sind 5,5 Millionen KM erforderlich, die endgültige Entscheidung über die Auszahlung trifft jedoch die Regierung des Kantons Sarajevo auf der Grundlage der vom Ministerium für Kommunalwirtschaft eingereichten Unterlagen.

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