Mehmedović fordert Einschreiten der Verwaltungsinspektion des Justizministeriums: Warum werden die 65-Jährigen nicht in den Ruhestand versetzt?

Patria
AutorPatria
13:49
Podijeli:

(Patria) - Der Abgeordnete im Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung Bosnien und Herzegowinas, Šemsudin Mehmedović (Gemischter Klub), hat einen Antrag an die Verwaltungsinspektion des Justizministeriums von Bosnien und Herzegowina zur Durchführung einer Inspektionsaufsicht in drei staatlichen Institutionen gestellt. Grund ist die grobe Verletzung von Artikel 71 Absatz (1) Buchstabe a) Ziffer 1 des Arbeitsgesetzes für die Institutionen Bosnien und Herzegowinas, das klar vorschreibt, dass das Arbeitsverhältnis von Beschäftigten in den Institutionen Bosnien und Herzegowinas kraft Gesetzes endet, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. 

„Diese Bestimmung wird ständig verletzt, und die Institutionen handeln gesetzeswidrig, worauf das Rechnungsprüfungsamt der Institutionen Bosnien und Herzegowinas in seinen Berichten seit Jahren hinweist, wodurch der Haushalt Bosnien und Herzegowinas um Millionenbeträge geschädigt wurde.

In der Kommission für Konzessionen Bosnien und Herzegowinas arbeiten drei ihrer Mitglieder noch immer, obwohl sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rente längst erfüllt haben. Ein Mitglied hat bereits 2007 die Rentenvoraussetzungen aufgrund des Lebensalters erfüllt. Das bedeutet, dass es volle 19 Jahre lang, anstatt in Rente zu gehen, ein außergewöhnliches Gehalt bezogen hat und alle damit verbundenen Vergünstigungen genießt. Heute ist es 84 Jahre alt.

Seine etwas jüngeren Kollegen in derselben Institution sind 73 und 71 Jahre alt und hätten vor acht bzw. sechs Jahren in den Ruhestand versetzt werden müssen. 

Auch einem Mitglied des Wettbewerbsrates Bosnien und Herzegowinas wurde das Arbeitsverhältnis unrechtmäßig verlängert, da es aufgrund des vollendeten 65. Lebensjahres die Rentenvoraussetzungen erfüllt hatte und kraft Gesetzes vor zwei Jahren hätte in den Ruhestand versetzt werden müssen.

Die Ausrede dafür, dass dies nicht getan wurde, ist eine Stellungnahme des staatlichen Justizministeriums, in der es heißt: „Das Mitglied des Wettbewerbsrates von BiH, das für eine Amtszeit ernannt wurde, bleibt bis zum Ablauf der Amtszeit im Amt“, was ebenfalls dem geltenden Gesetz widerspricht. Keine Stellungnahme, auch nicht die des Justizministers, kann das Gesetz außer Kraft setzen. 

Ebenso ist es absolut unzutreffend, dass der parlamentarische Militärbeauftragte mit seinen 70 Jahren nicht in den Ruhestand versetzt werden kann, dass seine Amtszeit ausschließlich im Falle eines Rücktritts oder Todes endet, noch dass er auf dieser Position bis zu seinem 100. Lebensjahr bleiben sollte.“

Von der Verwaltungsinspektion forderte Abgeordneter Mehmedović die sofortige Durchführung einer unmittelbaren Inspektionsaufsicht über die Rechtmäßigkeit der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses der genannten Personen und die Anordnung des Erlasses einer Verfügung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Pensionierung. 

Übrigens hätte die Verwaltungsinspektion in dieser Angelegenheit von Amts wegen handeln müssen, da sie über Informationen verfügte, dass derzeit in 13 Institutionen insgesamt 22 Personen beschäftigt sind, die die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt haben.

Die genannten Daten hat die Inspektion dem Repräsentantenhaus Anfang 2026 übermittelt; sie gelangte aufgrund einer durchgeführten mittelbaren Inspektionsaufsicht zu diesen Daten, die aufgrund des Beschlusses des Repräsentantenhauses zu dieser Frage, angenommen auf der 31. Sitzung am 11. September 2025, eingeleitet wurde. 

In dem zuvor genannten Vorgehen der Institutionen Bosnien und Herzegowinas und ihrer Leiter gibt es sicherlich auch Elemente strafrechtlicher Verantwortlichkeit, was zweifellos ein Anlass für ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft Bosnien und Herzegowinas sein muss, heißt es in der Mitteilung.

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