Minderjährige am Steuer: Polizei kann Eltern oder Vormund bestrafen, Fahrprüfung kann nicht verboten werden

Patria
AutorPatria
10:59
Podijeli:
Minderjährige am Steuer: Polizei kann Eltern oder Vormund bestrafen, Fahrprüfung kann nicht verboten werden

(Patria) - Aus dem Bulletin der Polizeidirektion des Innenministeriums des Kantons Sarajevo geht hervor, dass Personen ohne Führerschein sehr oft am Steuer von Kraftfahrzeugen angetroffen werden. Der schreckliche Unfall, der sich am Mittwochabend in Skenderija ereignete, deckte eine weitere niederschmetternde Tatsache auf. Das Auto wurde von einem Minderjährigen gefahren, der natürlich keinen Führerschein hat.

Wir fragten das Innenministerium des Kantons Sarajevo, was das Gesetz in solchen Fällen vorschreibt und welche Sanktionen gegen diese Personen verhängt werden.

„Das Gesetz über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in BiH schreibt in Artikel 184 die Voraussetzungen vor, die eine Person für das Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllen muss, und in Artikel 234 wird festgelegt, dass ein Fahrer, der ein Kraftfahrzeug führt, bevor er die Fahrberechtigung erworben hat, mit einer Geldstrafe von 400,00 KM bis 1.000,00 KM bestraft wird.

Wenn ein Fahrzeug von einer Person geführt wird, die die Fahrberechtigung nicht erworben hat, wird gegen diese Person eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen Artikel 184 des Gesetzes über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in BiH ausgestellt, die eine Geldstrafe von 400,00 KM vorsieht, und ein solcher Fahrer wird aus dem Verkehr gezogen.

Wenn es sich um eine Person handelt, bei der festgestellt wird, dass sie ein Wiederholungstäter dieser Art von Vergehen ist, wird gegen eine solche Person ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf der Grundlage eines Antrags auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens eingeleitet, mit dem die Verhängung der gesetzlich maximal vorgesehenen Sanktionen gefordert wird, und das Kraftfahrzeug, mit dem der Verstoß begangen wurde, wird gemäß den Befugnissen aus Artikel 22 des Gesetzes über Polizeibeamte des Kantons Sarajevo vorläufig beschlagnahmt“, so die Polizeidirektion des Innenministeriums des Kantons Sarajevo.

Wenn die Person, die ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein fährt, nicht gleichzeitig der Eigentümer des gefahrenen Kraftfahrzeugs ist, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auch gegen den Eigentümer des Kraftfahrzeugs wegen des Verstoßes gegen Artikel 172 des Gesetzes über die Grundlagen der Verkehrssicherheit eingeleitet, der vorsieht, dass der Eigentümer oder der Verfügungsberechtigte des Fahrzeugs es nicht zulassen darf, dass eine Person, die nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen, oder eine Person, die nicht berechtigt ist, die Fahrzeugkategorie zu führen, zu der dieses Fahrzeug gehört, das Fahrzeug im Straßenverkehr führt.

„Der genannte Verstoß ist gemäß Artikel 235 desselben Gesetzes strafbar, der vorsieht, dass der Eigentümer oder der Verfügungsberechtigte des Fahrzeugs, der gegen Artikel 172 verstößt, mit einer Geldstrafe von 100,00 bis 300,00 KM bestraft wird“, so die Polizei von Sarajevo.

Wir waren auch daran interessiert, ob in Fällen, in denen es sich um Minderjährige handelt, auch die Eltern sanktioniert werden und wie in solchen Fällen vorgegangen wird und ob ein gerichtliches Fahrverbot oder ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge verhängt werden kann.

„In Fällen, in denen ein Minderjähriger einen Verstoß gegen Artikel 184 des Gesetzes über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in BiH begeht, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf der Grundlage eines Antrags auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens eingeleitet und gemäß den Bestimmungen der Artikel 40-48 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vorgegangen, das in Artikel 40 Absatz (8) vorsieht, dass der Gesetzgeber vorschreiben kann, dass auch der Elternteil, Adoptivelternteil oder Vormund eines Minderjährigen im Alter von 14 bis 18 Jahren, der einen Verstoß begangen hat, bestraft wird, wenn der begangene Verstoß auf die Versäumnis der Aufsichtspflicht zurückzuführen ist und die Möglichkeit zur Ausübung einer solchen Aufsicht bestand.

Eltern, Adoptiveltern oder Vormünder von Minderjährigen werden gemäß Artikel 172 Absatz (5) des Gesetzes über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in BiH sanktioniert, wenn sie gleichzeitig Eigentümer oder Verfügungsberechtigte des Kraftfahrzeugs sind, mit dem der Verstoß begangen wurde. Gemäß Artikel 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten können gegen jüngere Minderjährige nur erzieherische Maßnahmen verhängt werden, und gegen ältere Minderjährige können neben erzieherischen Maßnahmen auch alle im Artikel 21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten genannten Sanktionen oder Maßnahmen verhängt werden.

Das Gesetz sieht keine Sanktionen in Form eines Fahrverbots oder einer Schutzmaßnahme des Fahrverbots für Kraftfahrzeuge vor, die nur gegen Personen verhängt werden können, die die Fahrberechtigung erworben haben“, so die Polizei.

Auf die Frage, ob die Polizeidirektion des Innenministeriums des Kantons Sarajevo einen Aktionsplan zur Beendigung von Rasereien in den Nachtstunden verabschieden wird, ob strengere Sanktionen für Täter von Verstößen beantragt werden und ob die bestehende gesetzliche Regelung eine angemessene Sanktion in solchen Fällen ermöglicht, antworteten sie:

„Wir weisen darauf hin, dass die Polizeibeamten der Polizeidirektion des Innenministeriums des Kantons Sarajevo im Januar und Februar dieses Jahres unter anderem operative Pläne zur Reduzierung der Gefährdung des öffentlichen Verkehrs durchgeführt haben und im Rahmen des Plans „Straßenrennfahrer“ 577 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, im Rahmen des Plans „Geschwindigkeit“ 1.616 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und im Rahmen des Plans „Alkohol“ 461 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Anträge auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ausgestellt haben“, schließen die Beamten der Polizeidirektion des Innenministeriums des Kantons Sarajevo.


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