Böswillige Auslegung des Urteils des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina: Die Regierung des Kantons Zenica-Doboj ist in dem genannten Fall nicht verklagt

Patria
AutorPatria
14:26
Podijeli:
Böswillige Auslegung des Urteils des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina: Die Regierung des Kantons Zenica-Doboj ist in dem genannten Fall nicht verklagt

(Patria) - Die Auslegung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, dass dieses Gericht bestätigt habe, "dass die Regierung des Kantons ZDK die Autonomie der Universität Zenica verletzt hat", ist äußerst böswillig, da die Regierung des Kantons Zenica-Doboj überhaupt nicht verklagt wurde, teilte das Pressebüro der Regierung des Kantons ZDK mit.

Beklagt wurde das Kantonsgericht in Zenica, wie aus der Entscheidung hervorgeht, mit der dieses Gericht angeblich eine Rechtsverletzung im Verfahren festgestellt hat.

Der Fall hat nichts mit dem Verhältnis zwischen der öffentlichen Einrichtung Universität Zenica und der Regierung des Kantons Zenica-Doboj als Gründer zu tun, und jede andere Auslegung ist völlig falsch.

Die Regierung des Kantons Zenica-Doboj und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport unternehmen größte Anstrengungen, um möglichst gute Arbeitsbedingungen für die öffentliche Einrichtung Universität Zenica zu gewährleisten, insbesondere die materielle Lage der Beschäftigten zu verbessern.

Es ist auch notwendig, dass die Personen, die die Führungspositionen an der öffentlichen Einrichtung Universität Zenica usurpiert haben, beginnen, das Gesetz und rechtskräftige Urteile zu respektieren, wodurch die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Arbeit der öffentlichen Einrichtung Universität Zenica geschaffen werden.

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