
(Patria) - Der Angeklagte Savulis Vladas, geboren 1984 in Litauen, litauischer Staatsbürger, bekannte sich in Anwesenheit seines Anwalts und eines ermächtigten Gerichtsdolmetschers schuldig des Vergehens des Menschenhandels gemäß Artikel 189 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina.
Da der Angeklagte das Vergehen vollständig gestanden hat, nämlich dass er illegale Migranten, ausländische Staatsbürger aus Syrien, Bangladesch, dem Irak und dem Iran, die die Voraussetzungen für eine legale Einreise, einen legalen Aufenthalt und eine legale Ausreise aus Bosnien und Herzegowina nicht erfüllten, in einem Lastkraftwagen und einem Anhänger geschmuggelt hat, wurde für den Angeklagten eine Haftstrafe von einem Jahr vorgeschlagen.
Es wurde auch die Einziehung des unrechtmäßig erlangten Vermögensvorteils in Höhe von 500 Euro vorgeschlagen, der beim Angeklagten gefunden und beschlagnahmt wurde.
Die vorgeschlagene Strafe steht im Einklang mit der Rolle und Verantwortung des Angeklagten bei der Begehung des Vergehens sowie mit der Rechtsprechung und der Höhe der für die genannten Vergehen verhängten Sanktionen.
Mit der Unterzeichnung des einvernehmlichen Schuldbekenntnisses verzichtet der Angeklagte auf das Recht auf ein Gerichtsverfahren sowie auf das Recht, gegen das Urteil, das ihm auf der Grundlage der Vereinbarung vom Gericht von Bosnien und Herzegowina auferlegt wird, Berufung einzulegen.
Wenn das Gericht von Bosnien und Herzegowina die Vereinbarung annimmt, wird der Fall ohne Anhörung, Gerichtsverhandlung und Gerichtsverfahren vollständig abgeschlossen.
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