
(Patria) - Die Kantonale Aufsichtsbehörde für Inspektionsangelegenheiten des Kantons Sarajevo erhielt am 16. Mai 2025 vom Institut für öffentliche Gesundheit des Kantons Sarajevo die Information über das Auftreten von Leptospirose und die Information, dass erkrankte Personen aus dem Gebiet von Dobrinja stammen.
Gemäß den Anweisungen des Instituts für öffentliche Gesundheit des Kantons Sarajevo wurden Inspektorenteams gebildet, die ab dem 19. Mai 2025 verstärkte und gezielte Inspektionen in verschiedenen Bereichen durchführten, darunter Sanitär-, Lebensmittel- und Markt-/Tourismusinspektionen.
Die kantonalen Sanitärinspektoren führten Inspektionen in 12 Geschäftseinheiten des Rechtsträgers KJKP “TRŽNICE-PIJACE” d.o.o. Sarajevo durch. In Anwesenheit von Mitarbeitern und Filialleitern wurden die Geschäftseinheiten inspiziert: Markt Alipašino Polje, Markt Ilidža, Markt Vogošća, Markt Kvadrant, Städtischer Markt Markale, Markt Markale, Markt Telali, Markt Ciglane, Markt-Basar Grbavica, Markt Hrasno. Es wurde festgestellt, dass der sanitär-hygienische Zustand zum Zeitpunkt der Inspektion zufriedenstellend war, wobei besonderer Wert auf das Vorhandensein von Pfützen, Abfall, die Verhinderung des Zugangs von Nagetieren zu Lagerbereichen für organische Abfälle usw. und die Verhinderung des Zugangs von Nagetieren zu Lebensmitteln gelegt wurde. Die vorgelegten Reinigungs- und Desinfektionsnachweise für Januar-Mai 2025 wurden ordnungsgemäß und aktuell geführt. Ebenso wurden Arbeitsaufträge – Nachweisblätter über durchgeführte obligatorische präventive Desinfektions-, Insektenbekämpfungs- und Nagetierbekämpfungsdienste, chronologisch für 2025, die letzte Desinfektion und Insektenbekämpfung am 6. Mai 2025 und die Nagetierbekämpfung am 19. Mai 2025 und 20. Mai 2025.
Lebensmittelinspektoren führten neun Inspektionen in Geschäften durch, die Obst und Gemüse verkaufen und sich im Gebiet von Dobrinja befinden.
Folgende Mängel wurden festgestellt: Fehlende Dokumentation (Rechnung/Beleg und Deklaration), die die Rückverfolgbarkeit der vorgefundenen Produkte belegt, mit dem Hinweis, dass die meisten kontrollierten Lebensmittelbetriebe Obst und Gemüse auf dem Heco-Markt oder in registrierten Betrieben für den Import und Großhandel mit Obst und Gemüse kaufen, während ein Teil aus der eigenen registrierten landwirtschaftlichen Produktion stammt, dann schlechter sanitär-hygienischer Zustand in den Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, unregelmäßige Reinigung und laufende Instandhaltung, fehlende Mittel zur laufenden Desinfektion, unsachgemäße Nagetierbekämpfung (keine Nagetierbekämpfungsboxen für Giftköder aufgestellt), während in einigen Geschäften keine Nagetierbekämpfung durchgeführt wurde.
Aufgrund der festgestellten Sachlage erließen die Inspektoren insgesamt sechs Anordnungen zur Behebung von Mängeln, darunter eine Anordnung zur vorübergehenden Schließung, bis angemessene sanitäre Maßnahmen ergriffen werden. Am 22. Mai 2025 wurden zwei Kontrollinspektionen bei Lebensmittelbetrieben durchgeführt, bei denen dringende Verwaltungsmaßnahmen angeordnet worden waren, und es wurde festgestellt, dass die Unregelmäßigkeiten behoben wurden.
Markt-/Tourismusinspektoren führten in Begleitung eines Polizeibeamten der Polizeidirektion Novi Grad – Dienststelle Dobrinja eine Begehung des Gebiets Dobrinja durch, um den illegalen Handel – Straßenverkauf von Obst und Gemüse – zu unterbinden, angesichts der Aussetzung und der Möglichkeit einer Kontamination durch Nagetiere.
Markt-/Tourismusinspektoren stellten im genannten Zeitraum im Gebiet Dobrinja sieben Personen fest, die eine Handelstätigkeit ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ausübten.
Für die festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ergriffen und 6 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Ausübung einer Handelstätigkeit ohne Genehmigung der zuständigen Behörde in Höhe von 6.000,00 KM ausgestellt. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige in Höhe von 1.000,00 KM wurde wegen Behinderung der Inspektion gemäß dem Gesetz über Inspektionen des Kantons Sarajevo gegen eine Person ausgestellt, die bei der Ausübung einer Handelstätigkeit ohne Genehmigung angetroffen wurde und die Inspektion behinderte.
Gegen eine Person wurde ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Sarajevo eingereicht, und die Waren, die ohne glaubwürdige Begleitdokumentation über Herkunft und Beschaffung im Handel angetroffen wurden, wurden beschlagnahmt und bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens an die Direktion für Warenreserven des Kantons Sarajevo übergeben.
Markt-/Tourismusinspektoren werden auch in Zukunft das Gebiet Dobrinja besuchen, um den illegalen Handel – Straßenverkauf von Obst und Gemüse – zu unterbinden.
Gemäß den Anweisungen und der epidemiologischen Einschätzung des Instituts für öffentliche Gesundheit des Kantons Sarajevo haben die Sanitärinspektoren ab heute (23. Mai 2025) mit Inspektionen begonnen bei:
- KJKP Vodovod i Kanalizacija, zur Kontrolle der systematischen Nagetierbekämpfung,
- KJKP Rad, zur Anordnung von sanitären Reinigungs- und Waschmaßnahmen von Straßen und Gehwegen mit Wasser aus Zisternen,
- KJKP GRAS und CENTROTRANS dd, zur Anordnung von außerordentlicher Desinfektion und verstärkter täglicher Hygiene im öffentlichen Nahverkehr.
Es wurde auch eine Information vom Verwalter über die durchgeführte Nagetierbekämpfung in den Gemeinschaftsräumen von Wohngebäuden am Wohnort der Erkrankten angefordert.
Weiterhin ist eine Inspektion des Gebiets HECO-Markt mit dem epidemiologischen Team des Instituts für öffentliche Gesundheit des Kantons Sarajevo geplant.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Sanitärinspektion die Herbst- und Frühjahrsphase der systematischen Nagetierbekämpfung im KS begleitet hat und dass korrigierende Maßnahmen laufen. Angesichts der epidemiologischen Situation wurde auch eine gegen-epidemische Nagetierbekämpfung angekündigt.
Die Kantonale Aufsichtsbehörde für Inspektionsangelegenheiten des Kantons Sarajevo wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Vorschläge und Empfehlungen des Instituts für öffentliche Gesundheit des Kantons Sarajevo zu verfolgen und den Aufsichtssubjekten Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit und zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten aufzuerlegen.
Wir betonen, dass der Schutz vor Infektionskrankheiten eine Pflicht der lokalen Selbstverwaltungseinheiten – Gemeinden, Kantone und Föderation, Gesundheitseinrichtungen, Krankenkassen, niedergelassenen Ärzten, Wirtschaftsunternehmen und anderer juristischer und natürlicher Personen ist.
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