KUIP zur App „Aeroo“: Illegale Beförderung im Kanton Sarajevo nicht gestattet

Patria
AutorPatria
13:12
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KUIP zur App „Aeroo“: Illegale Beförderung im Kanton Sarajevo nicht gestattet

(Patria) - Nach der Ankündigung der Aktivierung der Internetanwendung „Aeroo“, die in sozialen Netzwerken als moderner Personenbeförderungsdienst vorgestellt wird, fand in der kantonalen Aufsichtsbehörde für Inspektionen (KUIP) des Kantons Sarajevo ein Treffen des Direktors Adis Mešić mit Verkehrsexperten der Inspektion für Straßen- und Verkehrsaufsicht statt.

Bei dem Treffen wurde hervorgehoben, dass nach den bisher verfügbaren Informationen über den neuen Beförderungsdienst, obwohl er als moderne, transparente und sichere Dienstleistung angekündigt wird, bisher weder der offizielle Geschäftssitz in Bosnien und Herzegowina noch die verantwortlichen Personen oder andere Details bekannt sind, die sich auf die Einhaltung der positiven gesetzlichen Vorschriften in unserem Land und im Kanton Sarajevo sowie auf den arbeitsrechtlichen Status der Fahrer beziehen.

Da die Durchführung des öffentlichen Personenverkehrs durch gesetzliche Bestimmungen eindeutig geregelt ist, d. h. der öffentliche Personenverkehr ausschließlich mit Bussen und Personenkraftwagen/Taxidiensten durchgeführt wird, ist klar, dass diese Art der Beförderung nichts anderes als der Versuch einer illegalen Tätigkeit ist. Daher werden die kantonalen Verkehrsexperten in Zusammenarbeit mit allen verfügbaren Kapazitäten dieser Behörde in der kommenden Zeit intensive und ganztägige Inspektionen durchführen und alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen gegen natürliche Personen ergreifen, bei denen festgestellt wird, dass sie ohne Genehmigung in diesem Bereich tätig sind, um jedes rechtswidrige Vorgehen zu verhindern und sowohl das öffentliche als auch das private Interesse zu schützen.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Straßentransport der FBiH liegen die Geldstrafen für natürliche Personen, in diesem Fall Fahrer, die einen Vertrag mit „Aeroo“ abschließen und öffentliche Beförderungen ohne Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen durchführen, im Bereich von 500 bis 1.500 KM.

Wir appellieren auch an die Bürger, d. h. die Nutzer von öffentlichen Beförderungsdiensten, aus Gründen ihrer eigenen Sicherheit auf die Nutzung der genannten Anwendung zu verzichten und nicht auf Marketingtricks hereinzufallen, und stattdessen die gesetzlich zugelassenen Formen des öffentlichen Personenverkehrs im Kanton Sarajevo zu nutzen“, teilt die kantonale Aufsichtsbehörde für Inspektionen mit.

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