Kreis 99 präsentierte Verfassungsreformvorschlag für Bosnien und Herzegowina, basierend auf bürgerlichen Prinzipien

Patria
AutorPatria
14:31
Podijeli:
Kreis 99 präsentierte Verfassungsreformvorschlag für Bosnien und Herzegowina, basierend auf bürgerlichen Prinzipien

(Patria) - Die Vereinigung unabhängiger Intellektueller Kreis 99 präsentierte einen Vorschlag zur Verfassungsreform von Bosnien und Herzegowina, der die Einführung eines bürgerlichen und unitarischen Staatsmodells vorsieht, basierend auf liberal-demokratischen Prinzipien und europäischen Standards der Menschenrechte.

Gemäß dem Vorschlag würde Bosnien und Herzegowina den Namen Republik Bosnien und Herzegowina tragen, ein säkularer, demokratischer und unteilbarer Staat mit der Hauptstadt Sarajevo sein. Der Bürger wäre der alleinige Träger der Souveränität, während das bestehende ethnische Ordnungsmodell durch einen einheitlichen Staat mit zentraler Gewalt und Einheiten der lokalen Selbstverwaltung ersetzt würde.

Es wird die Einführung einer direkten Wahl des Staatspräsidenten und der Parlamentsabgeordneten, die Bildung einer Regierung mit klar definierten Ministerien und die Einrichtung eines Obersten Gerichtshofs als höchste juristische Instanz vorgesehen. Neben dem Parlament würde es auch einen Rat zum Schutz ethnischer Interessen geben, der Fragen der Sprache, Schrift und Religion behandeln würde, jedoch ohne gesetzgeberische Befugnisse.

Kreis 99 betont, dass die aktuelle Verfassung systemische Diskriminierung von Bürgern aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihres Wohnsitzes hervorbringt, was durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt wurde. Die neue Verfassung, so heißt es, wäre vollständig mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, den Empfehlungen der Venedig-Kommission und den Kriterien für den Beitritt zur EU und zur NATO vereinbar.

In dem Vorschlag wurde auch betont, dass Staatseigentum, einschließlich Meeren, Flüssen, Wäldern und öffentlichen Gütern, im Eigentum des Staates verbleiben muss, während Verfassungsänderungen ausschließlich mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich wären, mit einem Verbot jeglicher Einschränkung der Menschenrechte.

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