Verletzt die SIPA das Gesetz, wenn sie Anordnungen von kantonalen Staatsanwaltschaften befolgt: Wer und warum schädigt den Staatshaushalt von Bosnien und Herzegowina?

Patria
AutorPatria
12:38
Podijeli:
Verletzt die SIPA das Gesetz, wenn sie Anordnungen von kantonalen Staatsanwaltschaften befolgt: Wer und warum schädigt den Staatshaushalt von Bosnien und Herzegowina?

SARAJEVO, (Patria) - Ob die SIPA auf Anfragen bzw. Anordnungen kantonaler Staatsanwaltschaften reagiert, ist eine Frage, die beim Innenministerium eingegangen ist. Sie kam von parlamentarischen Kreisen, und zwar zu einer Zeit, in der wir Zeugen davon sind, dass die SIPA in der vergangenen Zeit, beginnend Ende 2015 und danach, kontinuierlich und intensiv auf Anordnungen der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo reagiert hat.

Es ist klar, dass dies gemäß Artikel 3 des Gesetzes über die staatliche Agentur für Ermittlungen und Schutz von Bosnien und Herzegowina nicht in ihre Zuständigkeit fällt, da es kantonale und föderale Strafverfolgungsbehörden gibt, die den kantonalen und entitätsspezifischen Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen.

Genau aus diesem Grund hat der Abgeordnete der SDA, Amir Fazlić, eine Antwort und Klärung gefordert: „Auf welcher Rechtsgrundlage tut dies das Management der SIPA, wie werden operative und Ermittlungsteams mit der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo gebildet, was ist die Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen, handelt es sich um eine Störung des Zuständigkeitsbereichs?“ Direktor Perica Stanić wird sicherlich alle Hände voll zu tun haben, um diese Antwort vorzubereiten.

Die staatliche Agentur für Ermittlungen und Schutz behauptet, dass alles gesetzeskonform sei, aber da die SIPA aus dem Staatshaushalt von Bosnien und Herzegowina finanziert wird, wie in Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über die SIPA festgelegt, stellt sich die Frage, ob der Staatshaushalt von Bosnien und Herzegowina auf diese Weise geschädigt wurde und ob derselbe für die Zwecke und Aufgaben anderer Behörden, insbesondere entitätsspezifischer und kantonaler Behörden, genutzt und verbraucht wird und ob auf diese Weise dem Haushalt der Institutionen von Bosnien und Herzegowina direkter Schaden zugefügt wird.

Daher wird das Innenministerium von Bosnien und Herzegowina die genannten Fragen aufgreifen und folgende Daten ermitteln: Wie viele Fälle/Anordnungen/Aufgaben hat die SIPA seit 2015 auf Anordnung der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo oder anderer Staatsanwaltschaften, außer der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina, bearbeitet und auf welcher Grundlage und welche Mittel wurden für deren Umsetzung aufgewendet.

Ebenso wird das Management der SIPA einen detaillierten Bericht darüber vorlegen müssen, mit Angabe der Anzahl der Fälle und der durchgeführten Maßnahmen in diesem Sinne sowie der damit verbundenen Kosten.

- Ich fordere die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina auf, diese Behauptungen zu prüfen und zu untersuchen, ob ein solches Vorgehen gesetzeskonform ist und ob Elemente einer Straftat gemäß dem Strafgesetzbuch von Bosnien und Herzegowina vorliegen, insbesondere gegen die Amtspflicht oder andere verantwortliche Pflichten, und ob der Haushalt der Institutionen von Bosnien und Herzegowina auf diese Weise und durch ein solches Vorgehen geschädigt wurde – sagt Fazlić in einem Schreiben an das Innenministerium.

Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der SIPA

- Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Gerichts von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden: Gericht), insbesondere: organisierte Kriminalität, Terrorismus, Kriegsverbrechen, Menschenhandel und andere Straftaten gegen die Menschlichkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Werte sowie schwere Finanzkriminalität.

- Sammlung von Informationen und Daten über Straftaten gemäß Buchstabe a) dieses Absatzes sowie Überwachung und Analyse der Sicherheitslage und von Phänomenen, die zur Entstehung und Entwicklung von Kriminalität beitragen;

- Unterstützung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) bei der Sammlung von Informationen sowie Ausführung von Anordnungen des Gerichts und des Generalstaatsanwalts von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden: Staatsanwalt);

- Zeugenschutz;

- Durchführung internationaler Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit und anderer internationaler Instrumente in ihrem Zuständigkeitsbereich;

- Kriminaltechnische Expertise;

- andere gesetzlich und durch andere Vorschriften vorgesehene Aufgaben

- Die SIPA verarbeitet Daten und führt Aufzeichnungen gemäß dem Gesetz über Polizeibeamte von Bosnien und Herzegowina, dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten von Bosnien und Herzegowina und anderen Vorschriften von Bosnien und Herzegowina.

 

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