Strafanzeige gegen Čović und Ljubić

Patria
AutorPatria
14:29
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Strafanzeige gegen Čović und Ljubić

MOSTAR, (Patria) - Der Verein der Lagerinsassen Mostar hat bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Herzegowina-Neretva eine Strafanzeige gegen den Vorsitzenden der HDZ BiH und Mitglied des Staatspräsidiums von BiH Dragan Čović sowie gegen den Vorsitzenden des Hauptrates der HNS und Abgeordneten im kroatischen Parlament Božo Ljubić eingereicht, wegen „Anstiftung zu nationalem, rassischem und religiösem Hass, Zwietracht und Intoleranz“, berichtet die Nachrichtenagentur Patria.

Aus dem Verein der Lagerinsassen in Mostar heißt es in der Anzeige, dass Čović und Ljubić nach dem Urteil des Internationalen Tribunals für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag vom 29. November 2017 im Fall Jadranko Prlić und andere, in ihrer Funktion als hohe Amtsträger und Vertreter des kroatischen Volkes in BiH, mit ihren Äußerungen, Medienauftritten und öffentlichen Handlungen die durch rechtskräftige Urteile des Haager Gerichts festgestellten Verbrechen bestritten, die begangenen Verbrechen öffentlich geleugnet und das Urteil sowie die Glaubwürdigkeit des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag herabgesetzt hätten.

„Ein solches Handeln von Dragan Čović und Božo Ljubić, als unbestrittene Autoritäten im kroatischen Volk, hat zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Sicherheitslage in der Föderation BiH, insbesondere in Mostar, sowie zu zwischennationalen Spannungen und Zwietracht geführt und die Bosniaken, vor allem die Opfer des durch das rechtskräftige Urteil des Internationalen Tribunals für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien festgestellten gemeinsamen kriminellen Unternehmens, zutiefst beunruhigt“, so der Verein unter Berufung auf Artikel 163 des Strafgesetzbuches der Föderation BiH.

Der Verein führt an, dass die direkte Folge des Handelns von Čović und Ljubić im öffentlichen Raum die Versammlung von Bürgern auf dem Rondo in Mostar sowie das Hissen von Flaggen auf halbmast war, darunter auch die Flagge Bosnien und Herzegowinas, obwohl kein Exekutivorgan seine Zustimmung zu einer öffentlichen Versammlung und zum Hissen der Staatsflagge gegeben hatte. Der Verein betont auch, dass Angehörige des Innenministeriums des Kantons Herzegowina-Neretva Gaststätten im westlichen Teil von Mostar geschlossen und die Gäste aufgefordert hätten, sich auf dem Rondo den anderen Bürgern anzuschließen, die gegen das Urteil protestierten.

„An der ehemaligen Kriegsfrontlinie waren starke Polizeikräfte präsent, was bei den Bürgern im östlichen Teil von Mostar Angst auslöste, und es wurden auch Zwischenfälle registriert“, heißt es unter anderem in der Anzeige an die Staatsanwaltschaft des Kantons Herzegowina-Neretva, die zu Beginn der Woche eingereicht wurde.

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