Krišto in politischer Taktiererei oder mit Amnesie für Änderungen des Gesetzes über die OSA BiH

Patria
AutorPatria
11:10
Podijeli:
Krišto in politischer Taktiererei oder mit Amnesie für Änderungen des Gesetzes über die OSA BiH

(Patria) - Das Zentrum für Sicherheitsstudien warnt, dass Borjana Krišto am 7. Dezember 2016, damals als zweite Stellvertreterin des Vorsitzenden des
Repräsentantenhauses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina, beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des Artikels 78 Absätze 3, 4 und 5 des Gesetzes über die Nachrichten- und Sicherheitsagentur von Bosnien und Herzegowina eingereicht hat.

"In der Begründung ihres Antrags berief sie sich auf die Unvereinbarkeit der genannten Artikel mit einzelnen Bestimmungen der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).

Interessant ist, dass sie in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina (MR BiH) und als Person, die dem Exekutiv-Nachrichtenausschuss, einem beratenden Gremium des Vorsitzenden des MR BiH, vorsitzt, weder durch eine Erklärung noch durch eine Maßnahme Interesse an den Änderungen des Gesetzes über die OSA BiH bekundet hat, die sie während ihres Abgeordnetenmandats so leidenschaftlich vertreten hatte. Wichtig ist anzuführen, dass sie in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des
MR BiH gemäß dem Gesetz über die OSA BiH unter anderem befugt ist, die Arbeit der OSA BiH zu überwachen und die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit sicherzustellen.

Zur Erinnerung: In Behandlung dieser Beschwerde haben die Richter in der Plenarsitzung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina auf der am 1. Juni 2017 abgehaltenen Sitzung eine Entscheidung über Zulässigkeit und Begründetheit getroffen, mit der der Antrag bezüglich Art. 78 Absätze 3, 4 und 5 des Gesetzes über die OSA BiH angenommen wird. Mit derselben Entscheidung wird der
Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina aufgetragen, gemäß Artikel 61 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Zustellung der Entscheidung die genannten Artikel des Gesetzes über die OSA BiH mit der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und der EMRK in Einklang zu bringen und das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina über die zur Umsetzung dieser Entscheidung ergriffenen Maßnahmen zu informieren.

Ohne auf die Gründe einzugehen, warum das staatliche Parlament auch nach fast 7 Jahren seine Verpflichtung aus der betreffenden Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina nicht erfüllt hat, ist es faszinierend, dass die Vorsitzende Krišto als Juristin von ihrer Funktion aus keine Maßnahmen für Änderungen des Gesetzes über die OSA BiH eingeleitet hat.

Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat die genannten Gesetzesbestimmungen glücklicherweise nicht außer Kraft gesetzt, obwohl es dies mit seiner Entscheidung angedeutet hat. Dies könnte in der Folge die Untergrabung der Sicherheit und des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung verursachen, indem alle Aktivitäten der OSA BiH, die sich auf die Sammlung geheimer Daten für einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen beziehen, für verfassungswidrig erklärt werden, aber auch die Genehmigung von Maßnahmen der geheimen Datensammlung durch den Generaldirektor der OSA BiH vom Vorsitzenden des MR BiH, falls eine Verzögerung einen irreparablen Schaden für die Sicherheit von Bosnien und Herzegowina verursachen könnte.

In Anbetracht des oben Genannten hoffen wir, dass alle interessierten Seiten in der Exekutive, Legislative und Judikative dringend die Einleitung von Verfahren und Prozessen aus ihrer Zuständigkeit vornehmen, um eine weitere Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina zu vermeiden und den Bürgern ein Umfeld und den Schutz ihrer Interessen im Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung und internationalen Standards zu gewährleisten", so das CSS.

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