
(Patria) - Die Konzessionskommission von Bosnien und Herzegowina funktioniert nicht, den Mitgliedern ist das Mandat abgelaufen, ein Wettbewerb zur Wahl neuer Mitglieder wurde annulliert, und am 23. Februar hat der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina die dringende Einleitung des Verfahrens zur Ausschreibung eines neuen Wettbewerbs angeordnet, bestätigte heute die Vorsitzende des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina, Borjana Krišto.
„Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat das Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen beauftragt, das Wettbewerbsverfahren für die Ernennung von sieben Mitgliedern der Konzessionskommission einzuleiten. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina keine Information gemäß dem Beschluss der 3. Sitzung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina erhalten“, sagte Krišto als Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Denis Zvizdić.
Staša Košarac (SNSD) hat also seit diesem dringenden Auftrag an das Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen von Bosnien und Herzegowina keinen einzigen Schritt unternommen, und von einer Ernennung ist bisher nichts zu sehen.
Wir erinnern daran, dass die Konzessionskommission von Bosnien und Herzegowina vom Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina beauftragt wurde, den Streit zwischen dem Staat Bosnien und Herzegowina und der Entität RS zu lösen, der aufgrund der Vergabe der Konzession für den Bau des Wasserkraftwerks Buk Bijela besteht.
Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der RS und Serbiens, bei dem ein gemeinsames Unternehmen gegründet wird, dessen Mehrheitseigentümer mit 51 Prozent ein Unternehmen aus Serbien sein wird. Der Streit entstand, weil die RS die Konzession ohne den Staat Bosnien und Herzegowina vergab, und er soll von der Konzessionskommission gelöst werden. Diese hat es jedoch nicht geschafft, diese Aufgabe zu erfüllen.
Den zuvor ausgeschriebenen Wettbewerb annullierte ausgerechnet Minister Košarac, der weiterhin die Bildung der Kommission behindert.
Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat im vergangenen Jahr die Entscheidung über die Nichtvollstreckung des Urteils des Verfassungsgerichts an die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
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