KONTROLEN Die Steuerverwaltung der Föderation von Bosnien und Herzegowina hat bei 560 Inspektionen Geldstrafen in Höhe von 657.900 KM verhängt

Patria
AutorPatria
11:11
Podijeli:
KONTROLEN Die Steuerverwaltung der Föderation von Bosnien und Herzegowina hat bei 560 Inspektionen Geldstrafen in Höhe von 657.900 KM verhängt

(Patria) - Inspektoren der Steuerverwaltung der Föderation von Bosnien und Herzegowina führten am 6. und 7. Februar 2026, nachmittags und nachts, auf dem Gebiet der Föderation von Bosnien und Herzegowina 560 verstärkte Inspektionen durch.

Die Kontrollen umfassten Steuerpflichtige, die in den Bereichen Handel, Gastgewerbe, Glücksspiel – Wetten sowie Bäckereien, Bauwesen und andere Dienstleistungen tätig sind. Während der durchgeführten Kontrollen prüften die Inspektoren die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerverwaltung der Föderation von Bosnien und Herzegowina, des Gesetzes über fiskalische Systeme in der Föderation von Bosnien und Herzegowina, des Gesetzes über das einheitliche System der Registrierung, Kontrolle und Einziehung von Beiträgen, des Gesetzes über Beiträge sowie anderer geltender Steuergesetze.

Bei den Inspektionen wurden 808 angemeldete und 60 nicht angemeldete Arbeitnehmer angetroffen.

Es wurden 14 Betriebe ohne Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde, 9 Steuerpflichtige ohne installierte Fiskalanlage und 173 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, aufgedeckt.
Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten: Betrieb ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitnehmer, Fehlen einer installierten Fiskalanlage und Nichtaufzeichnung von Umsätzen über eine Fiskalanlage wurden 54 Betriebe versiegelt und in 223 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 657.900 KM eingeleitet.

Im Gebiet des Kantons Tuzla wurde in einem Fall die Inspektion mit Unterstützung von Angehörigen des Innenministeriums abgeschlossen.
Die Ergebnisse der durchgeführten Inspektionen bei einer Stichprobe von insgesamt 560 kontrollierten Steuerpflichtigen zeigten, dass 40 % der Steuerpflichtigen ihr Geschäft nicht mit den geltenden Gesetzen im Gebiet der Föderation von Bosnien und Herzegowina in Einklang gebracht hatten. Eine Übersicht der durchgeführten Kontrollen und festgestellten Unregelmäßigkeiten wird nach Kantonen dargestellt.

Im Gebiet des Kantons Sarajevo wurden 116 Kontrollen durchgeführt, bei denen 100 angemeldete und 20 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 4 Steuerpflichtige ohne Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde, 4 Steuerpflichtige ohne installierte Fiskalanlage und 25 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 13 Betriebe versiegelt und in 30 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 93.150 KM eingeleitet.

Im Kanton Tuzla wurden 104 Kontrollen durchgeführt, bei denen 176 angemeldete Arbeitnehmer, 11 nicht angemeldete Arbeitnehmer und 47 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 12 Betriebe versiegelt und in 57 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 164.150 KM eingeleitet.

Im Kanton Zenica-Doboj wurden 80 Kontrollen durchgeführt, bei denen 127 angemeldete Arbeitnehmer, 8 nicht angemeldete Arbeitnehmer und 28 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 8 Betriebe versiegelt und in 35 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 97.750 KM eingeleitet.

Im Gebiet des Kantons Herzegowina-Neretva wurden 77 Kontrollen durchgeführt, bei denen 92 angemeldete Arbeitnehmer, 4 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 3 Betriebe ohne Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde und 17 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 5 Betriebe versiegelt und in 23 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 68.700 KM eingeleitet.

Im Kanton Mittelbosnien wurden 52 Kontrollen durchgeführt, bei denen 103 angemeldete Arbeitnehmer, 8 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 1 Steuerpflichtiger ohne installierte Fiskalanlage und 20 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 5 Betriebe versiegelt und in 22 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 85.450 KM eingeleitet.

Im Gebiet des Kantons West-Herzegowina wurden 40 Kontrollen durchgeführt, bei denen 70 angemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht angemeldeter Arbeitnehmer, 2 Betriebe ohne Betriebserlaubnis und 13 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 3 Betriebe versiegelt und in 18 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 44.200 KM eingeleitet.

Im Gebiet des Kantons Una-Sana wurden 48 Kontrollen durchgeführt, bei denen 76 angemeldete Arbeitnehmer, 5 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 4 Betriebe ohne Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde, 3 Steuerpflichtige ohne installierte Fiskalanlage und 15 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 6 Betriebe versiegelt und in 22 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 57.300 KM eingeleitet.

Im Kanton 10 wurden 17 Kontrollen durchgeführt, bei denen 29 angemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht angemeldeter Arbeitnehmer und 5 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 5 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 17.700 KM eingeleitet.
Im Gebiet des Kantons Bosnien-Podrinje wurden 8 Kontrollen durchgeführt, bei denen 11 angemeldete Arbeitnehmer und 2 Steuerpflichtige, die ihren Umsatz nicht über eine Fiskalanlage erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 4 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 9.500,00 KM eingeleitet.

Im Kanton Posavina wurden 18 Kontrollen durchgeführt, bei denen 24 angemeldete Arbeitnehmer, 2 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 1 Betrieb ohne Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde, 1 Steuerpflichtiger ohne installierte Fiskalanlage und 1 Steuerpflichtiger, der seinen Umsatz nicht erfasst hatte, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 2 Betriebe versiegelt und in 7 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 20.000 KM eingeleitet.

Die Steuerverwaltung der Föderation von Bosnien und Herzegowina wird auch in der kommenden Zeit Inspektionen im Gebiet der Föderation von Bosnien und Herzegowina fortsetzen, um die Steuerehrlichkeit zu erhöhen.

Komentari (0)

Prijavite se za komentiranje

Prijava

Jos nema komentara. Budite prvi!

Minuta

Sve →

Iz drugih kategorija