
(Patria) - Nachdem das erstinstanzliche Urteil des Kreisgerichts Čapljina mit Beschluss des Kantonsgerichts Mostar vom 20. Mai 2025 aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wurde, fand die Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht statt, die am 10. November 2025 abgeschlossen wurde.
Das Gremium des Kantonsgerichts erließ ein Urteil, mit dem die Anklage gegen Samir Kaplan, Ahmed Ljubović und Demir Mahmutćehajić als unbegründet abgewiesen wird.
Diese Information wurde von der Patria durch den Anwalt Alen Nakić bestätigt.
Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe nicht beweisen konnte und dass keine Beweise vorliegen, die ihre strafrechtliche Verantwortung bestätigen.
Damit wurde dieses mehrjährige Verfahren endlich zugunsten der Angeklagten abgeschlossen.
Das Urteil bestätigt, dass Kaplan, Ljubović und Mahmutćehajić zu Unrecht strafrechtlich verfolgt wurden, was die Frage der Verantwortung für die Einleitung eines Verfahrens, das sich für alle Beteiligten als ungerechtfertigt und belastend erwies, zusätzlich eröffnet.
Wir erinnern daran, dass die Angeklagten gemäß der Anklageschrift, die schließlich fiel, als Mittäter verantwortlich waren für: Zerstörung von Wahlunterlagen (Artikel 199. KZ FBiH), Behinderung einer Amtsperson bei der Ausübung amtlicher Handlungen (Art. 358 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 KZ FBiH), während Kaplan zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung (Art. 172 Abs. 1 KZ FBiH) im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahlen in Stolac im Jahr 2016 angeklagt war.
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