Endgültige Entscheidung des Gerichts von Bosnien und Herzegowina: Fikret Hodžić und Srebrena malina im Fall Respiratori rechtskräftig freigesprochen!

Patria
AutorPatria
10:08
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Endgültige Entscheidung des Gerichts von Bosnien und Herzegowina: Fikret Hodžić und Srebrena malina im Fall Respiratori rechtskräftig freigesprochen!

(Patria) - Fikret Hodžić ist nicht schuldig. Die Berufungskammer des Gerichts von Bosnien und Herzegowina hat Fikret Hodžić im Fall Respiratori rechtskräftig freigesprochen. Rechtskräftig freigesprochen wurde auch seine Firma "Srebrena malina", über die während der Coronavirus-Pandemie Beatmungsgeräte für die Föderation Bosnien und Herzegowina beschafft wurden.

Diese Entscheidung erging, nachdem das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina festgestellt hatte, dass während des ursprünglichen Strafverfahrens die Menschenrechte von Fikret Hodžić verletzt wurden und sein Recht auf ein faires Verfahren missachtet wurde.

„Der Berufung von F. H. und der ‚F. H. Srebrena malina‘ d.o.o. wird stattgegeben. Es wird eine Verletzung der Rechte von F. H. und der ‚F. H. Srebrena malina‘ d.o.o. in dem Teil des Urteils des Gerichts von Bosnien und Herzegowina, Nummer S1 2 K 039029 23 Kž 3 vom 2. November 2023, festgestellt, mit dem über den Einwand der Beschwerdeführer entschieden wurde, dass sie nicht wussten, wessen sie beschuldigt werden, wodurch das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel II/3.e) der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt wurde. Das Urteil des Gerichts von Bosnien und Herzegowina, Nummer S1 2 K 039029 23 Kž 3 vom 2. November 2023, wird in Bezug auf F. H. und die ‚F. H. Srebrena malina‘ d.o.o. aufgehoben. Die Sache wird an das Gericht von Bosnien und Herzegowina zurückverwiesen, das verpflichtet ist, im Eilverfahren eine neue Entscheidung im Einklang mit dem Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel II/3.e) der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu treffen“, wurde in der im November letzten Jahres ergangenen Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina veröffentlicht.

Im ursprünglichen Strafverfahren war Hodžić zusammen mit dem ehemaligen Premierminister der Föderation Bosnien und Herzegowina, Fadil Novalić, und dem ehemaligen Direktor der Föderalen Zivilschutzbehörde, Fahrudin Solak, rechtskräftig verurteilt worden. Hodžić war damals zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im März letzten Jahres wurde er zur Verbüßung der Strafe nach Vojkovići geschickt. Im November desselben Jahres gab das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina jedoch seiner Berufung statt und hob das Schuldurteil in dem Teil auf, der Fikret Hodžić betraf.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina wurde der Prozess gegen Hodžić und die „Srebrena malina“ wieder aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina, bzw. Staatsanwalt Džermin Pašić, blieb bei ihrer früheren Behauptung, dass Hodžić wusste, dass er wegen Amtsmissbrauchs angeklagt war, für den er im aufgehobenen Teil des Urteils verurteilt worden war.

Die Berufungskammer des Gerichts von Bosnien und Herzegowina hat nun jedoch entschieden, dass Fikret Hodžić nicht schuldig ist. Diese Entscheidung ist endgültig und kann von niemandem angefochten werden.

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