
(Patria) - Die Antikorruptionskommission des Repräsentantenhauses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina, unter dem Vorsitz von Branislav Borenović, hat einen Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung im Zusammenhang mit mutmaßlichen korruptiven Handlungen in der indirekten Steuerverwaltung (UIO) von Bosnien und Herzegowina gefasst. Die Anhörung ist auf zwei Termine angesetzt – den 10. und 17. März.
Die Kommission fasste den Beschluss, nachdem die unabhängige Gewerkschaft der Staatsbediensteten und Angestellten der UIO von Bosnien und Herzegowina einen offiziellen Antrag auf eine öffentliche Anhörung gestellt hatte, unter Berufung auf angebliche Unregelmäßigkeiten in der Arbeit der Verwaltung, mit besonderem Bezug auf den Fall „Pandora".
Der erste Teil der öffentlichen Anhörung ist für den 10. März geplant, an dem vor den Kommissionsmitgliedern Vertreter der Gewerkschaft sprechen sollen. Der zweite Teil ist für den 17. März angesetzt, zu dem die Führung der UIO von Bosnien und Herzegowina, einschließlich des derzeitigen und des ehemaligen Direktors Zoran Tegeltija und Mira Džakula, eingeladen wird. Ebenfalls wird die Anwesenheit der Führung der Agentur für Korruptionsprävention und des Chefanklägers der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina beantragt.
Im Antrag der Gewerkschaft heißt es, dass die 2014 gestartete Aktion „Pandora" ihrer Ansicht nach „ausgezeichnet begonnen und unrühmlich geendet" habe und aufgrund korruptiver Handlungen und Einflussnahme gescheitert sei. Sie behaupten, dass bestimmte Akteure dieses Falls weiterhin bei der UIO von Bosnien und Herzegowina beschäftigt seien, sogar befördert wurden, und dass gegen einige von ihnen weder Disziplinar- noch Strafverfahren abgeschlossen seien, berichtet N1.
Die Gewerkschaft problematisiert auch das, wie sie anführen, Ausbleiben eines angemessenen Vorgehens der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina und anderer zuständiger Behörden, einschließlich der Nichtverhängung von Suspendierungen und Disziplinarmaßnahmen gegen verdächtige Beamte. In dem Dokument wird betont, dass die zuständigen Institutionen ihrer Meinung nach verpflichtet gewesen wären, gemäß den gesetzlichen Vorschriften und ihren Zuständigkeiten zu handeln, dies jedoch nicht getan hätten.
Es wird auch angeführt, dass Schreiben an den Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat (HJSR) und das Büro des Disziplinarstaatsanwalts gerichtet wurden, es jedoch nach Angaben der Gewerkschaft keine angemessene Reaktion gegeben habe. Es werden auch konkrete Strafsachen und Namen einzelner Beamter genannt, mit der Behauptung, dass bestimmte Verfahren eingestellt wurden oder nicht zu rechtskräftigen Urteilen geführt hätten.
Aus der Gewerkschaft verlautet, dass es sich um eine Frage von breitem öffentlichem Interesse handle, da es, wie sie anführen, um den Schutz des Haushalts von Bosnien und Herzegowina, der heimischen Produktion und der Arbeitsplätze gehe. Sie erwarten, dass die öffentliche Anhörung die Vorwürfe über Unregelmäßigkeiten aufklärt und eine eventuelle Verantwortlichkeit der Zuständigen feststellt.
Die bevorstehenden Sitzungen der Kommission sollten ein klareres Bild darüber geben, wie die zuständigen Institutionen im Zusammenhang mit dem Fall „Pandora" und anderen Korruptionsvorwürfen bei der UIO von Bosnien und Herzegowina vorgegangen sind.
Die Antikorruptionskommission von Bosnien und Herzegowina besteht neben dem Vorsitzenden Branislav Borenović noch aus dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden Predrag Kožul, der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden Emina Salkičević - Dizdarević sowie den Mitgliedern Zlatan Begić, Jasmin Emrić, Nenad Grković, Safet Kešo, Milorad Kojić und Nermin Mandra.
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