
(Patria) - Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Der Fahrer muss sich innerhalb des lokalen Tempolimits so bewegen, dass er zum Verkehrsfluss beiträgt.
Die Grenze für langsames Fahren ist daher dort, wo andere dadurch absichtlich behindert werden, lautet die Antwort des ADAC auf alle, die sich fragen, welche die geringste zulässige Fahrgeschwindigkeit auf der Autobahn in Deutschland ist.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen auf Autobahnen nur Fahrzeuge verkehren, die schneller als 60 km/h fahren können, teilte der ADAC mit.
Wer andere Fahrzeuge durch langsames Fahren absichtlich behindert, kann mit 20 Euro bestraft werden – schreibt Fenix-Magazin.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt auch vor, dass die Geschwindigkeit den Umständen angepasst werden muss, einschließlich des Straßenzustands, der Verkehrslage (z. B. Staus oder zähfließender Verkehr) und der Wetterbedingungen.
Auch die Fähigkeiten des Fahrers spielen eine Rolle, zum Beispiel kann ein Fahranfänger vorsichtiger und langsamer fahren.
Als weiteren möglichen Grund für langsame Geschwindigkeiten nennt der ADAC große und schwere Transporte sowie ältere Autos mit geringer Motorleistung.
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