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SARAJEVO, (Patria) - Nach der Einreichung von 16 Maßnahmen bei der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina, von denen wir glaubten, dass sie die wirtschaftlichen Folgen der Ausnahmesituation mildern würden, sowie der Tatsache, dass die Regierung inzwischen das Gesetz zur Milderung negativer wirtschaftlicher Folgen verabschiedet hat, und in der Überzeugung, dass einzelne Punkte besser geregelt werden müssen, insbesondere die Frage der Subventionierung durch das Gesetz, haben wir Änderungsanträge vorbereitet, mit denen wir zu besseren Lösungen beitragen wollen, so die DF-Fraktion im Abgeordnetenhaus der FBiH.
„Ziel und Endeffekt der Änderungsanträge, die wir dem Parlament zur Prüfung vorlegen, zum Gesetz zur Milderung negativer wirtschaftlicher Folgen sind: Anregung des Endverbrauchs, Aufrechterhaltung der Liquidität von Wirtschaftssubjekten und natürlichen Personen, die eine registrierte selbstständige Tätigkeit ausüben und vor der Krise positiv gewirtschaftet haben, sowie die Erhaltung von Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen sowie für diejenigen, deren befristete Verträge nicht ausgelaufen sind. Das von uns vorgeschlagene Subventionsmodell durch die Änderungsanträge, das unter anderem vorsieht, dass die Regierung den Arbeitnehmern, deren Tätigkeit verboten wurde oder die aufgrund der neuen Umstände geschlossen wurden oder nur in geringem Umfang tätig sind, Mindestlöhne zahlt und die Beiträge in voller Höhe subventioniert, wird sicherlich zu einer besseren Lösung sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber führen. Da der Gesetzesvorschlag der Regierung keine Schätzung der Anzahl der betroffenen Unternehmen und damit auch der Arbeitnehmer, deren Tätigkeit eingestellt, gefährdet oder erheblich reduziert wurde, enthält, haben wir einen Subventionsvorschlag für jede der genannten Kategorien ausgearbeitet und diesen Vorschlag mit konkreten Zahlen der Arbeitnehmer in jeder Kategorie untermauert“, heißt es in der Mitteilung.
Für Unternehmen, denen gemäß dem Gesetzesvorschlag der Regierung Beiträge in Höhe von 244,85 KM subventioniert werden, haben wir ein Subventionsmodell vorgeschlagen, das geringfügig höhere Ausgaben aus dem Haushalt bzw. dem Garantiefonds erfordert, aber den Geldfluss und, was sehr wichtig ist, die Auffüllung und nicht nur die Entleerung des Haushalts und der Fonds sicherstellt.
„Alle vorgeschlagenen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf führen letztendlich zu Vorteilen im Bereich des Endverbrauchs. Durch unsere Vorschläge werden Arbeitgeber davon abgehalten, Arbeitnehmer zu entlassen und sie an die Arbeitsämter zu verweisen, und es wird eine kontinuierliche Auffüllung der Fonds durch Zahlungen von Unternehmen für den nicht subventionierten Teil der Beiträge sichergestellt, was für die Arbeitgeber keine große Ausgabe darstellt, aber in der Summe einen respektablen Betrag ausmacht. Mögliche Verteilungsmodelle der subventionierten Beträge zulasten der Regierung und der Arbeitgeber, die in unseren Änderungsanträgen dargestellt sind, werden eine gerechtere Verteilung der Krisenlasten gewährleisten. Neben der Problematisierung des Subventionsmodells betreffen die von uns eingereichten Änderungsanträge die Rechte von gemeinnützigen Vereinen, die im Gesetzesentwurf „unsichtbar“ geblieben sind, sowie eine häufigere Berichterstattung des Parlaments über die Verwaltung des Garantiefonds und konkrete Unterstützung für den besonders gefährdeten Tourismussektor auf eine Weise, die im Gesetzestext der Regierung nicht vorgesehen ist. Angesichts der Tatsache, dass in vielen Artikeln des Gesetzes Unklarheiten festgestellt wurden, die auch in den vorgeschlagenen Erläuterungen im Gesetzestext keine Klarheit bieten, ist es offensichtlich, dass eine große Anzahl von Durchführungsbestimmungen erforderlich sein wird, und aus diesem Grund muss ein Mechanismus zur transparenten Überwachung der Gesetzesumsetzung entwickelt werden, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Mittelverwendung sowohl aus dem Haushalt als auch aus dem Garantiefonds in dieser sehr schwierigen Zeit“, heißt es in der Mitteilung.
ÄNDERUNGSANTRÄGE DER DF
Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowina
Abgeordnetenhaus des Parlaments der FBiH
Fraktion der Demokratischen Front
Sarajevo, 11.04.2020
Zu Händen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Herrn Mirsad Zaimović
An die Regierung der Föderation BIH
Premierminister, Herr Fadil Novalić
Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Föderation BIH
reichen wir Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf zur Milderung negativer wirtschaftlicher Folgen ein
Wir betonen, dass;
Ziel und Endeffekte des Gesetzes zur Milderung negativer wirtschaftlicher Folgen sollten die Förderung des Endverbrauchs, die Aufrechterhaltung der Liquidität von Unternehmen und Selbstständigen, die vor Ausbruch der Krise positiv gewirtschaftet haben, sowie die Erhaltung von Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen sein.
Mit dem vorgeschlagenen Gesetz wird keines dieser Ziele erreicht.
Die Bestimmungen des vorgeschlagenen Gesetzes motivieren Arbeitgeber, Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen anzumelden, sie zu entlassen und an das Arbeitsamt zu verweisen, sie untergraben indirekt den Endverbrauch und damit die Mehrwertsteuer, die der stärkste Generator für die Haushaltsauffüllung ist (die Mehrwertsteuer macht 61 % aller indirekten Steuern aus). Aus diesem Grund wirken sich die von uns eingereichten Änderungsanträge mit ihren Lösungen direkt auf die Beseitigung der genannten negativen Seiten des Gesetzesentwurfs aus. Wenn das Gesetz in der vorgeschlagenen Form bleibt, ist es sicher, dass in sehr kurzer Zeit, die auch in Monaten gemessen werden kann, alle Fonds erschöpft sein werden, dass die Auffüllung des Haushalts in Frage gestellt wird und dass die Wirtschaftskrise bzw. Rezession, die nach der Corona-Virus-Pandemie folgen wird, die Föderation Bosnien und Herzegowina in eine sehr schwierige, ja fast unhaltbare finanzielle Situation bringen wird.
Die oben genannten Gründe und Vorschläge mit mathematischen Berechnungen (im Folgenden, mit Tabellen im Anhang) werden zur Unterstützung der folgenden Änderungsanträge erläutert, die wir zum vorgeschlagenen „GESETZ ZUR MILDERUNG NEGATIVER WIRTSCHAFTLICHER FOLGEN“ einreichen
ÄNDERUNGSANTRAG I
Artikel 2.
In Artikel 2 Absatz 1 Punkt a) wird hinter den Wörtern „anderer Finanzinstitute“ das Wort „Vereine“ gestrichen und hinter den Wörtern „sowie“ werden die Wörter „Vereine, mit Ausnahme von Vereinen, die budgetäre Nutzer sind“ hinzugefügt.
BEGRÜNDUNG
Da die Bestimmungen des vorgeschlagenen Gesetzes nicht für Bürgervereine gelten und da Vereine in die gleiche Gruppe wie öffentliche Unternehmen, öffentliche Institutionen, Verwaltungsbehörden, lokale Selbstverwaltungseinheiten und Banken und andere Finanzinstitute eingestuft werden und da Vereine im Gegensatz zu anderen Rechtssubjekten, mit denen sie gleichgesetzt werden (mit Ausnahme von Vereinen von besonderem Interesse), keine Budgetnutzer sind, keine öffentlichen Mittel beziehen und kein Gewinnmotiv haben, ist es notwendig, dass die Regierung durch die Bestimmungen des Gesetzes auch den Status des nicht-staatlichen Sektors einbezieht.
Durch die Mobilisierung von Mitteln internationaler Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und die Umsetzung verschiedener Projekte fließen dem nicht-staatlichen Sektor (Vereine) erhebliche Mittel in die lokale Wirtschaft, während durch die Zahlung von Steuern und Abgaben die Haushaltsmittel auf allen Regierungsebenen aufgefüllt werden.
Besonders betroffen von der Pandemie sind Vereine, die verschiedene soziale Dienstleistungen für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen anbieten, wie z. B. Tageszentren/Schutzräume/Notunterkünfte für Kinder, Frauen, ältere und gebrechliche Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere marginalisierte Gruppen. Es handelt sich um Einrichtungen, die mangels staatlicher Dienste ausschließlich von Vereinen angeboten werden. Gemäß der Anordnung des Krisenstabs der Föderation BIH haben Vereine, die soziale Dienstleistungen anbieten, am 18.03.2020. ihren Betrieb eingestellt, was nicht nur die weitere Erbringung von Dienstleistungen, sondern auch die finanzielle Nachhaltigkeit der Vereine gefährdet.
Aufgrund der projektbasierten Finanzierung von Vereinen sind die Mittel für die Umsetzung von Projekten durch Geberorganisationen bis zum Ende der Pandemie eingefroren.
Im Gegensatz zum privaten Sektor verfügen Vereine nicht über Gewinne und nicht über freie finanzielle Mittel, aus denen sie ihre Betriebskosten während der Corona-Virus-Pandemie decken könnten, einschließlich Steuern und Abgaben für ihre Angestellten, weshalb sie gezwungen sind, ihre Arbeitnehmer zu entlassen.
Aus all diesen Gründen halten wir es für notwendig, dass die Maßnahmen zur Milderung negativer Folgen, insbesondere das Recht auf Subventionierung von Beiträgen zur obligatorischen Versicherung jedes beschäftigten Arbeitnehmers, wie in Artikel 4 des Gesetzes festgelegt, auch Vereine einbeziehen, die keine Budgetnutzer sind.
Dies ist sicherlich eine Gelegenheit für die Regierung der Föderation und insbesondere für das föderale Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, zu zeigen, dass sie die Bedeutung der Unterstützung und Hilfe versteht, die der nicht-staatliche Sektor seit Jahren den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen bietet, mit Schwerpunkt auf Tageszentren/Schutzunterkünften/Notunterkünften für Kinder und Frauen, ältere und gebrechliche Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere marginalisierte Gruppen.
Ohne Verständnis für die genannte Situation wird eine besorgniserregende Anzahl von Arbeitnehmern arbeitslos, und eine große Anzahl der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen wird ohne angemessene Unterstützung und Hilfe bleiben, und der Staat wird ohne qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen und unbedeutende Einnahmen sein.
ÄNDERUNGSANTRAG II
Artikel 3.
Der bestehende Absatz (2) wird zu Absatz (3), und ein neuer Absatz (2) wird hinzugefügt, der wie folgt lautet:
(2) Unternehmen werden in folgende Kategorien eingeteilt:
a.) Unternehmen, die alle Arbeitnehmer entlassen haben, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer handelt, deren Vertrag ausgelaufen ist oder nicht;
b.) Unternehmen, die über 30 % der Arbeitnehmer entlassen haben, deren Vertrag nicht ausgelaufen ist;
c.) Unternehmen, deren Tätigkeit durch Entscheidungen der Regierung oder von Krisenstäben auf jeder Ebene verboten wurde;
d.) Unternehmen, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit unter den Bedingungen der Pandemie keine Möglichkeit haben zu arbeiten oder deren Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Tätigkeit drastisch eingeschränkt sind.
e.) Unternehmen, deren Tätigkeit nicht gefährdet ist oder nur geringfügig durch das durch die Corona-Virus-Pandemie bedingte Geschäftsumfeld gefährdet ist;
f.) Unternehmen, die neben ihrer Haupttätigkeit eine oder mehrere primäre Tätigkeiten ausüben
BEGRÜNDUNG
Artikel 3 Absatz 2 hat alle Unternehmen und selbstständigen Tätigkeiten in dieselbe Kategorie eingestuft. Basierend auf den gezeigten konkreten Indikatoren gibt es jedoch offensichtlich folgende Kategorien:
• Unternehmen, die alle Arbeitnehmer entlassen haben;
• Unternehmen, die einen Teil der Arbeitnehmer entlassen haben;
• Unternehmen, die keine Arbeitnehmer entlassen haben.
Darüber hinaus gibt es Unternehmen und selbstständige Tätigkeiten, deren Tätigkeit von der Regierung und den Krisenstäben verboten wurde (Hotels, Restaurants, Gaststätten, Friseursalons usw.), dann Unternehmen, deren Tätigkeit nicht verboten ist, aber die ausgerufene Pandemie die Arbeit ganz oder teilweise unmöglich macht oder einschränkt (Reisebüros, Verwaltungs- und Dienstleistungsunternehmen, Bäckereien, Transport- und Speditionsunternehmen usw.), und schließlich gibt es Unternehmen, die im gleichen Umfang oder mit geringfügig reduzierten Kapazitäten arbeiten, sowie Unternehmen, die neben ihrer primären Tätigkeit eine oder mehrere sekundäre Tätigkeiten ausüben.
Daher ist eine allgemeine Regelung, nach der die Berechnungsgrundlage für die Subventionierung von Beiträgen der Mindestlohn ist, nicht tragfähig. Arbeitgeber werden, geleitet von einem solchen Gesetz, als Reaktion darauf massenhaft Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen anmelden, was, wie bereits erwähnt, verheerende Folgen hat. Durch die definierten Kategorien von Unternehmen und damit auch deren Arbeitnehmern werden die Subventionen für Löhne und Beiträge gerechter und fairer definiert. Die „Gleichmacherei“ wird eliminiert und der Endverbrauch gefördert, und die Geldströme werden aufrechterhalten.
ÄNDERUNGSANTRAG III
Artikel 4.
Absatz (1) wird gestrichen und ein neuer Absatz (1) wird hinzugefügt, der wie folgt lautet:
„Die Subventionierung von Mindestlöhnen und Beiträgen für obligatorische Versicherungen gemäß den Vorschriften über Beiträge erfolgt gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes aus Mitteln des Garantiefonds.“
Absatz (2) wird gestrichen und ein neuer Absatz (2) wird hinzugefügt, der wie folgt lautet:
(a) Unternehmen gemäß Artikel 2 Punkt a) und Artikel 3 Absatz 2 dieses Gesetzes haben Anspruch auf Beitragszuschüsse gemäß diesem Gesetz.
(b) Unternehmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Punkt a) können Anspruch auf Zuschüsse haben, unter der Bedingung, dass sie die Arbeitnehmer, die sie nach dem 01.03.2020 entlassen haben und die unbefristete Arbeitsverträge hatten oder deren befristete Verträge nicht ausgelaufen sind, spätestens 10 Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wieder einstellen. Die in den Punkten d); e); und f) dieses Artikels festgelegte Art der Subventionierung.
(c) Unternehmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Punkt b) können Anspruch auf Zuschüsse haben, unter der Bedingung, dass sie die Arbeitnehmer, die sie nach dem 01.03.2020 entlassen haben und die unbefristete Arbeitsverträge hatten oder deren befristete Verträge nicht ausgelaufen sind, spätestens 10 Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wieder einstellen. Die in den Punkten d); e); und f) dieses Artikels festgelegte Art der Subventionierung.
(d) Unternehmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Punkt c) haben Anspruch auf Zuschüsse für Nettolöhne bis zur Höhe des Mindestlohns in der Föderation BiH, der im Februar 2020 gezahlt wurde, sowie Anspruch auf Zuschüsse für gesetzlich vorgeschriebene Beiträge in Höhe von 100 % des Betrags, der dem berechneten und gezahlten Mindestlohn in der Föderation BiH für den Monat Februar 2020 entspricht, beginnend mit dem Lohn für April 2020 und für jeden folgenden Monat, einschließlich der Berechnung und Auszahlung der Löhne für den Monat nach Ende des Notstands, für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Die Regierung der Föderation BiH wird auf Vorschlag des föderalen Finanzministeriums die Art der Mittelbeschaffung für die Auszahlung von Mindestnettolöhnen und aller gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge festlegen.
(e) Unternehmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Punkt d), deren ein oder mehrere Indikatoren für den Geschäftserfolg (Umsatzerlöse aus ordentlicher Geschäftstätigkeit/Umsatzerlöse aus Waren- und/oder Dienstleistungsverkauf, Betriebsergebnis, Geschäftsergebnis sowie Gewinn oder Verlust vor und nach Steuern) im Monat, für den die Abrechnung erfolgt, einen Rückgang von 70 % oder mehr im Vergleich zum Referenzzeitraum gemäß Punkt (f) dieses Absatzes dieses Artikels aufweisen, haben Anspruch auf Zuschüsse für Nettolöhne bis zur Höhe des Mindestlohns in der Föderation BiH, der im Februar 2020 gezahlt wurde, sowie Anspruch auf Zuschüsse für alle gesetzlich definierten Beiträge in Höhe von 100 % des Betrags des berechneten und gezahlten Mindestlohns in der Föderation BiH für den Monat Februar 2020, beginnend mit dem Lohn für April 2020 und für jeden folgenden Monat, einschließlich der Berechnung und Auszahlung der Löhne für den Monat nach Ende des Notstands, für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Die Regierung der Föderation wird auf Vorschlag des föderalen Finanzministeriums die Art der Mittelbeschaffung für die Auszahlung von Mindestlöhnen festlegen.
(f) Unternehmen, die nicht unter die Punkte (d) und (e) dieses Absatzes fallen, haben Anspruch auf einen Zuschuss von 70 % der Beiträge (Renten-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung), die für jeden Arbeitnehmer gezahlt werden, beginnend mit der Abrechnung und Auszahlung des Bruttolohns für April 2020 und jeden folgenden Monat, einschließlich der Abrechnung und Auszahlung der Löhne für den Monat nach Ende des Notstands.
Die verbleibenden 30 % (Renten-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung) werden vom Arbeitgeber gemäß dem geltenden Gesetz gezahlt.
Die Beiträge werden auf den gezahlten Lohn berechnet, der nicht höher sein darf als der im März 2020 gezahlte Lohn. Zuschüsse für Beiträge aus diesem Absatz erhalten Unternehmen, die eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen: dass sie im Monat, für den die Abrechnung erfolgt, 20 % weniger Umsatz aus dem Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erzielt haben als im entsprechenden Monat des Jahres 2019; oder dass sie im Monat, für den die Abrechnung erfolgt, 20 % weniger Umsatz aus dem Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erzielt haben als im Durchschnitt des im Januar und Februar 2020 erzielten Umsatzes aus dem Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen; oder dass sie im Monat, für den die Abrechnung erfolgt, 20 % weniger Umsatz aus dem Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erzielt haben als im Durchschnitt des im Jahr 2019 erzielten Umsatzes aus dem Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen für alle Monate zusammen.
(g) Unternehmen, die mehrere Tätigkeiten registriert haben, müssen für jede registrierte Tätigkeit einzeln das Recht auf Zuschüsse gemäß Punkt (f) dieses Artikels und gemäß den Punkten b); c); d) und e) dieses Artikels nachweisen.
(h) Die subventionierten Beträge für Beiträge gemäß den Punkten (d); (e); und (f) werden von der Regierung direkt an die Fonds gezahlt, und die subventionierten Mindestlöhne werden direkt an die Unternehmen gezahlt.
BEGRÜNDUNG
Artikel 4 Absatz 2 enthält den Kern des Gesetzes zur Milderung negativer wirtschaftlicher Folgen. Der von der Regierung vorgeschlagene Modell zur Subventionierung von Beiträgen in fester Höhe von 244,85 km
bevorzugt eine gleichmäßige Verteilung der Krisenlasten. Angesichts der Tatsache, dass nicht alle Tätigkeiten und alle Unternehmen gleichermaßen und im gleichen Maße von den negativen Auswirkungen der aktuellen Krise betroffen sind, sind Modelle, die eine gerechte und nicht eine gleichmäßige Verteilung der Lasten bevorzugen, akzeptabler. Modelle, die gleiche Interventionen für alle vorsehen, benachteiligen sozial verantwortliche Unternehmen, was nicht der Fall sein sollte.
Artikel 4 Absatz 2 in der vorgeschlagenen Form bzw. im Inhalt motiviert die Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern in der Krisenzeit Mindestlöhne zu zahlen (viele werden diesen Schritt unternehmen). Ein solches Vorgehen, das durch dieses Gesetz motiviert wird, untergräbt jedoch den Endverbrauch und damit die Mehrwertsteuer, die der Schlüsselfaktor für die Haushaltsauffüllung ist.
Artikel 4 Absatz 2 in der vorgeschlagenen Form bzw. im Inhalt motiviert die Arbeitgeber, Arbeitnehmer (einvernehmlich oder ohne Einvernehmen) zu entlassen und sie an die Arbeitsämter zu verweisen und damit die Haushalte der Arbeitsämter und indirekt den Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina zusätzlich zu belasten.
Artikel 4 Absatz 2 Als Referenzzeitraum für die Berechnung des erzielten Umsatzes wird der Durchschnitt des im Januar und Februar 2020 erzielten Umsatzes herangezogen, was aufgrund einer Reihe von Besonderheiten und der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Tätigkeiten praktisch saisonale Tätigkeiten sind (d.h. dass die Geschäftsergebnisse zu verschiedenen Zeiten im Jahr erzielt werden), nicht tragfähig ist. Eine Lösung, die der Realität am nächsten kommt, ist die Festlegung von drei Möglichkeiten, wobei die Unternehmen notwendigerweise eine dieser drei erfüllen müssen. Die Möglichkeiten sind, dass der Referenzzeitraum wie im Regierungsentwurf der Durchschnitt von Januar und Februar 2020 ist, der Durchschnitt des gesamten Jahres 2019 und die dritte Möglichkeit, nach der der Referenzzeitraum derselbe Monat ist, für den die Berechnung erfolgt, aus dem Jahr 2019.
Mathematische Darstellung der Notwendigkeit der Änderung von Absatz 2 in Artikel 4 des Regierungsgesetzes (Anhang Tabelle)
Die verwendeten numerischen Indikatoren stammen aus:
- Bericht über die Entwicklung der Föderation BiH 2018 / Bundesamt für Entwicklungsplanung/
- Analyse der Geschäftstätigkeit von Unternehmen in der FBiH 2018 / Bundesamt für Entwicklungsplanung/
- Sozioökonomische Indikatoren nach Gemeinden in der F BIH 2018 / Bundesamt für Entwicklungsplanung/
- Makroökonomische Indikatoren nach Kantonen 2018 / Bundesamt für Entwicklungsplanung/
Die Regierung hat keine Projektion der möglichen Anzahl von Unternehmen bzw. Arbeitnehmern gegeben, die die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen oder von diesem Gesetz erfasst würden.
Um den Vorschlag unseres Änderungsantrags zu Artikel 4 Absatz 2 des Regierungsgesetzes mathematisch zu untermauern, haben wir statistische Daten aus dem „Bericht über die Entwicklung der Föderation BiH“ verwendet, der vom Bundesamt für Entwicklungsplanung erstellt wurde. Gemäß den klassifizierten Tätigkeitsbereichen (d.h. ohne die Tätigkeiten des Gesundheits- und Sozialschutzes, Bildung, öffentliche Verwaltung, Polizei, Handel, Stromerzeugung, Wasserversorgung, Information und
Kommunikation, Finanzwesen und Versicherungen usw.) und im Verhältnis zur letzten Zahl der Beschäftigten in der Föderation vor der Pandemie kann mit annähernder Genauigkeit festgestellt werden, dass es sich um etwa 200.000 gefährdete Arbeitnehmer handelt (+ -10 %).
Nach Kategorien:
- Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ca. 10.712 Beschäftigte
- Verarbeitende Industrie 103.116 Beschäftigte
- Baugewerbe 24.492 Beschäftigte
- Transport und Lagerung 23.608 Beschäftigte
- Gastgewerbe und Hotellerie 25.740 Beschäftigte
- Verwaltungs- und Dienstleistungsberufe 10.972 Beschäftigte
- Kunst und Unterhaltung 9.932 Beschäftigte
- Sonstige Dienstleistungen 9.400 Beschäftigte
Gemäß dem von der Regierung vorgeschlagenen Subventionsmodell wird die Regierung für die geschätzte Anzahl von Arbeitnehmern, die von den Subventionen erfasst werden (200.000), und unter der Annahme, dass die Hälfte dieser Zahl (100.000 Arbeitnehmer) mit Mindestlöhnen und die andere Hälfte (100.000 Arbeitnehmer) mit dem tatsächlichen gezahlten Lohn (durchschnittlich ca. 700 KM pro Arbeitnehmer) angemeldet ist, monatlich 48,970 Millionen KM für die Subventionierung von Beiträgen (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) aus dem Haushalt aufwenden (da die Regierung im vorgeschlagenen Gesetz einen Festbetrag von 244,85 KM pro Arbeitnehmer festlegt).
Die Arbeitgeber zahlen für 200.000 Arbeitnehmer, von denen die Hälfte Mindestlöhne und die andere Hälfte durchschnittliche Löhne erhält, monatlich 21,248 Millionen KM für Beiträge.
Zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen sind die Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitnehmer Einkommensteuer, Wassergebühr und Gebühr für die Beschäftigung von Behinderten zu zahlen, was monatlich zusätzliche 7,570 Millionen KM ausmacht.
Zusammenfassung des Regierungsentwurfs für die geschätzte Anzahl von Arbeitnehmern, von denen die Hälfte Mindestlöhne und die andere Hälfte durchschnittliche Löhne von 700 KM erhält
- Die Regierung stellt 48,970 Millionen KM aus dem Haushalt bereit
- Die Arbeitgeber zahlen insgesamt 28,817 Millionen KM für Beiträge, Steuern und Gebühren
- Differenz 20,151 Millionen KM, was die tatsächlichen Ausgaben des Haushalts darstellt
Wenn die Berechnung unter der Annahme erfolgt, dass von der Gesamtzahl der erfassten Arbeitnehmer (200.000) 70.000 mit Mindestlöhnen und 130.000 mit durchschnittlichen Löhnen von 700 KM angemeldet sind, wird die Regierung angesichts des vorgeschlagenen festen Subventionsbetrags von 244,85 KM aus dem Haushalt den gleichen Betrag von 48,970 Millionen KM für die Beitragszuschüsse bereitstellen.
Die Arbeitgeber zahlen monatlich 38,474 Millionen KM für Beiträge, Steuern und Gebühren, unter der Annahme, dass 70.000 Arbeitnehmer Mindestlöhne und 130.000 durchschnittliche Löhne von 700 KM erhalten.
Zusammenfassung des Regierungsentwurfs für die geschätzte Anzahl von Arbeitnehmern, von denen 70.000 Mindestlöhne und 130.000 durchschnittliche Löhne von 700 KM erhalten
- Die Regierung stellt 48,970 Millionen KM aus dem Haushalt bereit
- Die Arbeitgeber zahlen insgesamt 35,859 Millionen KM für Beiträge, Steuern und Gebühren
- Differenz 13,111 Millionen KM, was die tatsächlichen Ausgaben des Haushalts darstellt
Gemäß unserem Vorschlag Variante 1 (Anhang Tabelle)
Die Regierung subventioniert Mindestlöhne und Beiträge in voller Höhe (Renten-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung) für 56.000 Arbeitnehmer (Artikel 4 Absatz 2 Punkte d) und e) unseres Änderungsantrags). Die Regierung subventioniert 70 % der Beiträge (Renten-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung) für 72.000 Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen und 72.000 Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Löhnen von 700 KM. Für diese Zwecke stellt die Regierung 72,390 Millionen KM aus dem Haushalt bereit. Die Arbeitgeber zahlen monatlich 18,975 Millionen KM für den nicht subventionierten Teil der Beiträge sowie Steuern und Gebühren für 72.000 Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen, 72.000 Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Löhnen und 56.000 Arbeitnehmer, für die die Regierung Mindestlöhne und Beiträge in voller Höhe subventioniert.
Zusammenfassung unseres Vorschlags für die geschätzte Anzahl von Arbeitnehmern, von denen 72.000 Mindestlöhne und 72.000 durchschnittliche Löhne von 700 KM erhalten und für die die Regierung Mindestlöhne und volle Beiträge subventioniert
- Die Regierung stellt 72,390 Millionen KM aus dem Haushalt bereit
- Die Arbeitgeber zahlen insgesamt 18,957 Millionen KM für Beiträge, Steuern und Gebühren
Differenz 53,433 Millionen KM, was die tatsächlichen Ausgaben des Haushalts darstellt.
Gemäß unserem Vorschlag Variante 2. (Anhang Tabelle)
Für 56.000 Arbeitnehmer subventioniert die Regierung Mindestlöhne und Beiträge in voller Höhe
(unverändert gegenüber Variante 1)
50.000 Arbeitnehmer erhalten Mindestlöhne (in Variante 1 72.000). Die Regierung subventioniert 70 % der Beiträge, der Arbeitgeber zahlt 30 % der Beiträge sowie die gesamten Steuern und Gebühren
(unverändert gegenüber Variante 1).
94.000 Arbeitnehmer erhalten durchschnittliche Löhne von 700 KM (in Variante 1 72.000). Die Regierung subventioniert 70 % der Beiträge, der Arbeitgeber zahlt 30 % der Beiträge sowie die gesamten Steuern und Gebühren (unverändert gegenüber Variante 1).
Somit wurde nur die Annahme bezüglich der Anzahl der Arbeitnehmer, die Mindestlöhne erhalten, und der Anzahl der Arbeitnehmer, die durchschnittliche Löhne erhalten, geändert.
Zusammenfassung unseres Vorschlags für die geschätzte Anzahl von Arbeitnehmern, von denen 50.000 Mindestlöhne und 94.000 durchschnittliche Löhne von 700 KM erhalten und für die die Regierung Mindestlöhne und volle Beiträge subventioniert
- Die Regierung stellt 75,422 Millionen KM aus dem Haushalt bereit
- Die Arbeitgeber zahlen insgesamt 20,257 Millionen KM für Beiträge, Steuern und Gebühren
Differenz 55,165 Millionen KM, was die tatsächlichen Ausgaben des Haushalts darstellt.
Basierend auf den exakten numerischen Indikatoren ist ersichtlich, dass gemäß dem von der Regierung vorgeschlagenen Subventionsmodell die Arbeitgeber monatlich 28,817 Millionen KM bzw. 38,747 Millionen KM für Beiträge, Steuern und Gebühren zahlen (abhängig von der geschätzten Anzahl der Arbeitnehmer, die mit Mindestlöhnen angemeldet sind, und der Anzahl der Arbeitnehmer, die mit dem tatsächlichen Lohn angemeldet sind, der durchschnittlich etwa 700 KM pro Arbeitnehmer beträgt).
Gemäß unserem in diesem Änderungsantrag vorgeschlagenen Subventionsmodell zahlt der Arbeitgeber in Variante 1 monatlich 18,957 Millionen KM bzw. 20,237 Millionen KM für Beiträge, Steuern und Gebühren (abhängig von der geschätzten Anzahl der Arbeitnehmer, die mit Mindestlöhnen angemeldet sind, und der Anzahl der Arbeitnehmer, die mit dem tatsächlichen Lohn angemeldet sind, der durchschnittlich etwa 700 KM pro Arbeitnehmer beträgt), was deutlich weniger ist als im von der Regierung vorgeschlagenen Subventionsmodell. Genauer gesagt, 9,86 Millionen KM bzw. 18,217 Millionen KM weniger.
Gleichzeitig belaufen sich die Subventionen aus dem Haushalt gemäß dem Regierungsentwurf monatlich auf 48,970 Millionen KM.
Gemäß unserem Vorschlag in Variante 1 stellt die Regierung 72,390 Millionen KM aus dem Haushalt bereit, und in Variante 2 75,422 Millionen KM, was 23,420 Millionen KM bzw. 26,452 Millionen KM (abhängig von der geschätzten Anzahl der Arbeitnehmer, die mit Mindestlöhnen angemeldet sind, und der Anzahl der Arbeitnehmer, die mit dem tatsächlichen Lohn angemeldet sind, der durchschnittlich etwa 700 KM pro Arbeitnehmer beträgt) mehr ist als im Regierungsentwurf.
Zusammenfassung für den geschätzten Krisenzeitraum von 5 Monaten, unter der Annahme, dass die Rückerstattung von Mitteln in die Fonds (für Beiträge, Steuern und Gebühren von Arbeitgebern) nicht berücksichtigt wird.
- Die finanziellen Mittel, die für das Regierungsmodell der Subventionierung aus dem Haushalt benötigt werden, belaufen sich auf etwa 249,35 Millionen KM.
- Die finanziellen Mittel, die für unser Subventionsmodell in Variante 1 aus dem Haushalt benötigt werden, belaufen sich auf etwa 361,95 Millionen KM.
- Die finanziellen Mittel, die für unser Subventionsmodell in Variante 2 aus dem Haushalt benötigt werden, belaufen sich auf etwa 377,11 Millionen KM.
- Die Differenz beträgt somit 112,6 Millionen KM bzw. 127,76 Millionen KM.
Wenn die Rückerstattung in die Fonds aufgrund von Zahlungen von Beiträgen, Steuern und Gebühren durch den Arbeitgeber berücksichtigt wird:
- Die finanziellen Mittel, die für das Regierungsmodell der Subventionierung aus dem Haushalt benötigt werden (in der Variante, dass 100.000 Arbeitnehmer Mindestlöhne und 100.000 durchschnittliche Löhne von 700 KM erhalten), belaufen sich auf etwa 100,755 Millionen KM, und in der Variante, dass 70.000 Mindestlöhne und 13.000 durchschnittliche Löhne erhalten, beträgt dieser Betrag 65,555 Millionen KM.
- Die finanziellen Mittel, die für unser Subventionsmodell (in der Variante, dass 100.000 Arbeitnehmer Mindestlöhne und 100.000 durchschnittliche Löhne von 700 KM erhalten) aus dem Haushalt benötigt werden, belaufen sich auf etwa 267,165 Millionen KM, und in der Variante, dass 70.000 Mindestlöhne und 13.000 durchschnittliche Löhne erhalten, beträgt dieser Betrag 275,825 Millionen KM.
Aus allem ergibt sich, dass der Regierungsentwurf eine Lösung bevorzugt, bei der die Last der Krise von den Unternehmern getragen wird. Die Regierung beabsichtigt mit ihrem Gesetzesentwurf, etwa 250 Millionen KM für den geschätzten Zeitraum von 5 Monaten in die Fonds und die Wirtschaft einzuspeisen, was absolut unzureichende Mittel zur Milderung der Folgen einer Wirtschaftskrise dieses Ausmaßes sind.
Unser Vorschlag sieht etwa 362 Millionen KM bzw. etwa 377 Millionen KM vor (abhängig von der geschätzten Anzahl der Arbeitnehmer mit Mindest- und Durchschnittslöhnen).
Die Unterschiede für den Zeitraum von 5 Monaten sind also relativ gering, aber die Vorteile unserer Vorschläge in unseren Varianten sind im Vergleich zum Regierungsentwurf weitaus größer, sowohl für Arbeitnehmer und Unternehmen als auch für den Endverbrauch, der entscheidend ist.
Vorteile der Vorschläge unseres Änderungsantrags sind:
1. Der Endverbrauch wird auf dem minimal erforderlichen Niveau gehalten und impliziert kausal die Aufrechterhaltung oder eine deutlich geringere Senkung der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
2. Arbeitgeber werden davon abgehalten, Arbeitnehmer zu entlassen und sie an die Arbeitsämter zu verweisen.
3. Es wird eine kontinuierliche Auffüllung der Fonds durch Zahlungen von Unternehmen für den nicht subventionierten Teil der Beiträge sichergestellt (einzeln für Arbeitgeber keine große Ausgabe, aber in der Summe stellt es unter den gegebenen Umständen einen respektablen Betrag dar).
4. Eine gerechtere Verteilung der „Lasten“ der Krise wird sichergestellt.
Die finanziellen Mittel, die für die Umsetzung unseres Änderungsantrags benötigt werden, stammen aus:
EU (bis zu diesem Zeitpunkt) hat zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus in BiH 73,5 Millionen Euro Hilfe für BiH bereitgestellt (zu gleichen Teilen Föderation BiH – Föderation RS), das sind etwa 70 Millionen KM für die Föderation BiH.
Die angekündigte Hilfe des IWF in Höhe von 330 Millionen Euro (folgt nach Unterzeichnung des Letter of Intent) (zu gleichen Teilen Föderation – RS) sind zusätzliche 330 Millionen KM.
Durch Haushaltsneuplanungen auf allen Ebenen (in minimaler Höhe) können etwa 600 Millionen KM bereitgestellt werden.
Kreditaufnahme (wenn mit dem minimal zulässigen Kreditbetrag kalkuliert wird) 100 Millionen.
Ohne zusätzliche Finanzierungsquellen und Hilfe sind das mehr als 1,1 Milliarden KM, was die geschätzten Bedürfnisse unseres Vorschlags bei weitem übersteigt und die Regierung entlastet, unseren Vorschlag anzunehmen, selbst unter der Annahme einer Verlängerung der Krisenperiode (geschätzt 5 Monate) bei offensichtlicher Möglichkeit, liberalere Maßnahmen und höhere Hilfe für Unternehmen gemäß Artikel 2 Buchstabe a) dieses Gesetzes zu ergreifen.
Aus dem erläuterten Vorschlag lässt sich schließen, dass die Änderungen von Absatz 2 des Artikels 4 des Regierungsgesetzes das Gesetz grundlegend ändern und dass die vorgeschlagenen Lösungen geringfügig „teurer“ sind, aber die direkten und latenten Gefahren für die gesamte Wirtschaft der Föderation BiH, die der Regierungsentwurf enthält, beseitigen.
SCHLUSSFOLGERUNG:
Wenn die Regierung unseren Änderungsantrag nicht annimmt oder wenn die Abgeordneten ihn nicht unterstützen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass etwa 11 % der Unternehmen in der Föderation BiH schließen werden und etwa 60.000 Arbeitnehmer arbeitslos werden. Weiterhin werden etwa 9 % der Unternehmen mit etwa 48.000 Beschäftigten in der Föderation BiH an die Grenze der Überlebensfähigkeit gebracht. Die verbleibenden etwa
80 % der Unternehmen mit ihren etwa 100.000 Beschäftigten werden so weiterarbeiten, dass sie ihren Arbeitnehmern Mindestlöhne zahlen.
Die Arbeitgeber werden durchschnittlich 19 Millionen KM mehr für Beiträge ausgeben, es wird zu unhaltbaren Belastungen der Haushalte der Arbeitsämter kommen, der Endverbrauch wird zerstört, und folglich werden die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, dem wichtigsten Generator für die Haushaltsauffüllung, sinken.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass für unseren Subventionsvorschlag verfügbare Mittel vorhanden sind, auch wenn die Krise länger als die geschätzten 5 Monate andauert.
ÄNDERUNGSANTRAG IV
Artikel 5.
Absatz (1) wird gestrichen.
Ein neuer Absatz (1) wird hinzugefügt, der wie folgt lautet:
„Unternehmen, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 Punkt (f) den nicht subventionierten Teil der Beiträge zahlen, sind verpflichtet, für jeden Zeitraum gemäß Artikel 4 Absatz 2 Punkt (f) und gemäß den Vorschriften über Beiträge gleichzeitig mit der Auszahlung des Nettolohns auch die Einkommensteuer zu zahlen.“
BEGRÜNDUNG
Die Änderungen von Absatz (1) in Artikel 5 sind aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen in Absatz (2) von Artikel 4 unseres Vorschlags notwendig.
ÄNDERUNGSANTRAG V
Artikel 13.
Der bestehende Absatz (3) wird gestrichen, ein neuer Absatz (3) wird hinzugefügt, der wie folgt lautet:
„Die Regierung der Föderation ist verpflichtet, dem Parlament der Föderation BiH einmal monatlich einen Bericht über die Verwaltung des Fonds vorzulegen.“
BEGRÜNDUNG
Die Sensibilität des Augenblicks und der Zeit erfordert eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit über die Mittelverwendung aus dem Fonds und nicht durch einen Jahresbericht, wie im Gesetz festgelegt. Monatliche Berichte schaffen neben Transparenz auch die Voraussetzungen, um eventuelle Fehler und Versäumnisse in einem Bereich, der sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Nutzern der Mittel besonders genau beobachtet wird, zu erkennen und zu beheben.
ÄNDERUNGSANTRAG VI
Artikel 13.a.
Ein neuer Artikel 13.a wird hinter Artikel 13 hinzugefügt, der wie folgt lautet:
„Hotels, Motels, Reisebüros, Reiseveranstalter und andere Dienstleister im Tourismus und Gastgewerbe dürfen unter besonderen Umständen, die durch die Pandemie verursacht wurden, Gutscheine für alle vereinbarten, aber nicht erbrachten Dienstleistungen, die aufgrund des Auftretens von COVID-19 entstanden sind, ausstellen. Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Kunden einen Wertgutschein in gleicher Höhe auszustellen, wie er bis zum Tag der Ausrufung des Naturereignisses gezahlt wurde.
Der für einen nicht ausgeführten Dienstleistungsvertrag ausgestellte Gutschein ist durch die vereinbarte Versicherungspolice für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Dienstleisters gedeckt und muss die Daten der Police enthalten.
Der Kunde kann den Gutschein spätestens 12 Monate nach Ende der Ausrufung des Notstands in der FBiH einlösen.
Wenn sich der Reisende für eine Rückerstattung entscheidet, muss der Veranstalter die Rückerstattung der gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf von 360 Tagen nach Ende der Ausrufung des Notstands in der FBiH vornehmen.“
BEGRÜNDUNG
Angesichts der Tatsache, dass die ausgerufene Coronavirus-Pandemie ein außergewöhnlicher Umstand (höhere Gewalt) ist, der zum ersten Mal in der touristischen Geschichte der Welt nicht nur an den Reisezielen (die meisten Länder der Welt), sondern auch am Abflugort (in unserem Fall Bosnien und Herzegowina) eingetreten ist, was unsere Gesetze: das Gesetz über Schuldverhältnisse der FBiH und RS, Artikel 878 (Rechte des Reiseveranstalters, vom Vertrag zurückzutreten) und Artikel 879 (Änderung des Reiseprogramms) sowie das Verbraucherschutzgesetz in BiH, Artikel 87 Absatz b) nicht vorsehen, schlagen wir diesen Änderungsantrag vor, der sowohl den Kunden als auch den Dienstleister schützen würde.
Die meisten Dienstleister haben Vorauszahlungen für Unterkunft, Transport (hauptsächlich Flugverkehr) und andere touristische Dienstleistungen weltweit geleistet. Schon vor der offiziellen Ausrufung der Coronavirus-Pandemie war die Buchung von Sommerurlauben vollständig eingestellt und die Sommersaison steht unter großem Vorbehalt. Das von den Endkunden eingezahlte Geld wird nicht an die bosnischen Reiseveranstalter zurückgezahlt, sondern kann erst nach Ende der Krise, wahrscheinlich im nächsten Jahr, verwendet werden. In der Zwischenzeit stornieren Kunden, die Reisen bezahlt haben, diese Reisen und verlangen die Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen. Die genannten Dienstleister haben kein Geld, ihnen drohen Massenklagen mit Kunden, was den Fortbestand der meisten Unternehmen gefährden wird.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes lösen wir potenzielle Rechtsstreitigkeiten, die zusätzliche finanzielle Kosten sowohl für die Kunden als auch für die Dienstleister verursachen würden, was unsere Justiz enorm belasten und die Fristen für die Beilegung von Streitigkeiten verlängern würde. Die Rückerstattung der Mittel würde sich im Vergleich zur Lösung, die wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes anbieten, um ein Vielfaches verlängern.
Ziel der Verabschiedung dieses Gesetzesartikels ist die Verbesserung der Liquidität der Dienstleister und andererseits die Garantie für die Bürger der FBiH, dass ihr Geld nicht verloren geht und vollständig erstattet wird.
Abschließend möchten wir sagen, dass ähnliche Gesetze von allen EU-Mitgliedstaaten sowie von Ländern in der Umgebung (Slowenien, Kroatien, Serbien, Mazedonien usw.) verabschiedet wurden.
ÄNDERUNGSANTRAG VII
Artikel 14.
Ein neuer Absatz 3) wird hinzugefügt, der wie folgt lautet:
„Die Regierung der Föderation BiH wird die Durchführungsbestimmung gemäß Artikel 4 Absatz (2) Buchstabe (d) und (e) dieses Gesetzes innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes verabschieden.“
BEGRÜNDUNG
Angesichts der Tatsache, dass für die Umsetzung der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben (d) und (e) vorgesehenen Zahlungen zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind und dass die gesamte Last der Subventionierung von Mindestlöhnen und Beiträgen in voller Höhe für die behandelten Kategorien nur schwer aus dem Haushalt der Föderation BiH zu realisieren ist, ist es notwendig, auch Mittel aus den Haushalten niedrigerer Regierungsebenen (Kantone und Gemeinden) in die Finanzierung dieser Kategorien einzubeziehen. Schließlich ist die Verantwortung für die Sicherung der Existenz gefährdeter Arbeitnehmer und
der Liquidität von Unternehmen gemeinsam und sollte entsprechend behandelt werden. Die Durchführungsbestimmung des hinzuzufügenden Absatzes muss durch Vereinbarung und Zustimmung auf Ebene der Premierminister der Föderation, der Premierminister der Kantone sowie der Bürgermeister/Gemeindevorsteher die Formel für die Beteiligung der einzelnen Regierungsebenen an der Auszahlung von Subventionen für Mindestlöhne für die behandelten Kategorien regeln.
Im Anhang Tabelle (Mathematische Darstellung der Notwendigkeit der Änderung von Absatz 2 in Artikel 4 des Gesetzes der Regierung zur Milderung negativer wirtschaftlicher Folgen.
Antragsteller
Fraktion der Demokratischen Front
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