Kantonsgericht Tuzla: Drogenmafia zu 61 Jahren Haft verurteilt

Patria
AutorPatria
20:42
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Kantonsgericht Tuzla: Drogenmafia zu 61 Jahren Haft verurteilt

(Patria) - Das Kantonsgericht Tuzla hat in einem Strafverfahren gegen sieben Angeklagte, darunter Armin Šabanović und andere, ein nicht rechtskräftiges Urteil gefällt und öffentlich bekannt gegeben, mit dem die Angeklagten für schuldig befunden wurden, weil sie als organisierte Gruppe die Straftat "Unerlaubte Herstellung und Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln" in Verbindung mit anderen Straftaten begangen haben.

Das Gericht verurteilte die Angeklagten für die genannten Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 61 Jahren, und zwar:

• Armin Šabanović zu einer Einheitsfreiheitsstrafe von 18 Jahren und 4 Monaten;

• Armin Rizvić zu einer Einheitsfreiheitsstrafe von 17 Jahren und 10 Monaten;

• Dževad Fočić zu einer Einheitsfreiheitsstrafe von 20 Jahren;

• Rijad Šabanović zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten; und

• Denis Karić zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Die Angeklagten wurden für schuldig befunden, weil sie über einen längeren Zeitraum im Kanton Tuzla und darüber hinaus Betäubungsmittel verschiedener Arten, wie Amphetamin (Speed), MDMA, Marihuana und Kokain, an eine größere Anzahl von Konsumenten verkauft und verteilt haben, wobei eine größere Menge Drogen beschlagnahmt wurde.

Die Angeklagten wurden auch für die Straftaten "Rowdytum" für schuldig befunden, die sie gegenüber Konsumenten begangen haben, die ihnen Geld für Drogen schuldeten, sowie für "Geldwäsche", da durch ein Gutachten im Verfahren festgestellt wurde, dass sie größere Geldbeträge ausgegeben haben, die sie durch die Begehung von Straftaten erworben und für den Kauf von Immobilien und beweglichen Sachen verwendet haben.

Das Gericht entzog den Angeklagten die durch die Begehung von Straftaten erworbenen Vermögenswerte und beschlagnahmte neben einer größeren Menge Bargeld auch Personenkraftwagen, die der Föderalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte zur Verfügung gestellt wurden.

Die Angeklagten Emir Kuduzović und Sanela Šabanović wurden vollständig von der Anklage freigesprochen, während Denis Karić für schuldig befunden wurde, die Straftat "Besitz und Ermöglichung des Konsums von Betäubungsmitteln" begangen zu haben.

Nach Verkündung des Urteils wurde für die Angeklagten Armin Šabanović, Armin Rizvić und Dževad Fočić die Untersuchungshaft verlängert, die längstens neun Monate ab dem Tag der Urteilsverkündung dauern kann.

Diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, da die Parteien das Recht haben, dagegen Berufung einzulegen, teilte das Kantonsgericht Tuzla mit.

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