
(Patria) - Vor dem Oberlandesgericht in Mostar fand heute eine Anhörung statt, die sich mit dem Antrag auf Untersuchungshaft für den Verdächtigen Anis Kalajdžić befasste, der verdächtigt wird, die Straftat des „schweren Mordes an einer weiblichen Person“ gemäß Artikel 166 a) Absatz 1 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina, in Tateinheit mit der Straftat des „unerlaubten Erwerbs, Besitzes oder Verkaufs von Waffen oder wesentlichen Waffenteilen“ begangen zu haben.
Nach der Anhörung erließ das Gericht eine Entscheidung, mit der die Untersuchungshaft für den Verdächtigen Anis Kalajdžić für die Dauer von einem Monat angeordnet wird, beginnend ab dem 16.11.2025 um 18:45 Uhr, dem Zeitpunkt seiner Festnahme.
Die Untersuchungshaft wurde dem Verdächtigen aus den in Artikel 146 Absatz 1 Buchstaben c und d der Strafprozessordnung genannten Gründen angeordnet, da die Gefahr besteht, dass er die Straftat erneut begehen könnte, eine Straftat begehen könnte, die er androht, und da es sich um eine Straftat handelt, für die eine Haftstrafe von 10 Jahren oder mehr verhängt werden kann und die aufgrund der Art der Ausführung oder der Folgen der Straftat besonders schwerwiegend ist, und die Freilassung eine tatsächliche Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellen würde.
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