
(Patria) - Die ehemalige föderale Finanzministerin Jelka Milićević wird die neue stellvertretende Direktorin der FBiH-Bankenaufsichtsbehörde, gab das Portal Istraga.ba vor etwa fünfzehn Tagen bekannt, unter Berufung auf Quellen aus der FBiH-Regierung.
Dass der Wettbewerb um diese Position nur eine reine Formalität ist, beweist die Anpassung der „besonderen Bedingungen“ für die Person und das Werk der ehemaligen HDZ-Ministerin, die vom Gericht von Bosnien und Herzegowina in der „Respirator“-Affäre von allen Anklagepunkten freigesprochen wurde.
Kurz gesagt, alle besonderen Bedingungen, die für die Wahl des stellvertretenden Direktors der Bankenaufsichtsbehörde im Jahr 2015 erforderlich waren, wurden im Wettbewerb für dieselbe Position im Jahr 2024 – gestrichen.
Auf dem Foto unten ist der Wettbewerb zur Wahl des Direktors und stellvertretenden Direktors der FBiH-Bankenaufsichtsbehörde abgebildet, der am 21. Oktober 2015 veröffentlicht wurde.
Wie ersichtlich ist, wurde in den besonderen Bedingungen für die Wahl und Ernennung des Direktors und stellvertretenden Direktors der Behörde angegeben, dass die Kandidaten mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Bankenaufsicht oder im Bankwesen nach dem Erwerb eines Hochschulabschlusses (Wirtschaftsfakultät) haben müssen, dass sie über Spezialkenntnisse in der Bankenaufsicht verfügen und über passive Englischkenntnisse.
Und auf dem Foto unter diesem Absatz ist der Wettbewerb vom März 2024 abgebildet, der von der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina ausgeschrieben wurde.
Obwohl die besonderen Bedingungen auf den ersten Blick strenger erscheinen, sind die entscheidenden Bedingungen „verschwunden“. Dies sind die „besonderen Bedingungen“: Hochschulabschluss – VII. Qualifikationsniveau, d. h. Hochschulbildung des ersten Zyklus (bewertet mit 240 ECTS-Punkten) oder des zweiten oder dritten Zyklus des Bologna-Studienprozesses im wirtschaftlichen Bereich; mindestens fünf Jahre Erfahrung in einer Führungsposition im Finanzsektor; dass er sich als Experte im Finanzbereich einen Namen gemacht hat und über hohe moralische Qualitäten für die Ausübung der übertragenen Funktionen verfügt.
Somit sind „fünf Jahre Bankerfahrung“, „Spezialkenntnisse in der Bankenaufsicht“ und „passive Englischkenntnisse“ nicht mehr erforderlich. Genau diese drei „besonderen Bedingungen“ erfüllt Jelka Milićević nicht, weshalb die FBiH-Regierung beschloss, sie zu streichen und den Wettbewerb an die Kandidatin anzupassen, die im Wesentlichen bereits ernannt wurde.
„Der Direktor und der stellvertretende Direktor der Bankenaufsichtsbehörde der Föderation Bosnien und Herzegowina werden nach einem zuvor durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahren gemäß dem Gesetz auf Vorschlag der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina vom Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowina für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt, mit der Möglichkeit der Ernennung für zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten“, heißt es in Artikel 22 Absatz (2) des Gesetzes über die Bankenaufsichtsbehörde der Föderation Bosnien und Herzegowina.
Die FBiH-Regierung hat gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt der FBiH am 13. März dieses Jahres eine Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens für Kandidaten zur Wahl und Nominierung für die Ernennung des stellvertretenden Direktors der Bankenaufsichtsbehörde der FBiH ernannt.
„Es wird eine Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens für Kandidaten zur Wahl und Nominierung für die Ernennung des stellvertretenden Direktors der Bankenaufsichtsbehörde der Föderation Bosnien und Herzegowina ernannt, bestehend aus: Asim Pandžić, Vorsitzender; Sanja Zadro, Mitglied; Medina Dudo, Mitglied; Arijana Huseinović - Ajanović, Mitglied; Marica Bulić, Mitglied. Dženana Redžić wird für die Durchführung der fachlichen und administrativ-technischen Arbeiten für die Kommission bestimmt.
Die Aufgabe der Kommission besteht darin, nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen, eine Liste mit einer engeren Auswahl von Kandidaten zu erstellen, die die Kriterien für die Nominierung zur Ernennung erfüllen, bei Bedarf zusätzliche Informationen über die Kandidaten einzuholen, Interviews mit den Kandidaten zu führen und danach der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina eine Rangliste mit den besten Kandidaten zur weiteren Prüfung vorzulegen“, heißt es in dem Beschluss der FBiH-Regierung vom 13. März.
Diese Kommission hat, wie Istraga.ba erfahren hat, die Verpflichtung, eine Liste von Kandidaten zu erstellen, nach der die ehemalige HDZ-Finanzministerin Jelka Milićević am besten rangiert wird, wonach die FBiH-Regierung dem Parlament der FBiH vorschlagen wird, dass sie zur stellvertretenden Direktorin der Bankenaufsichtsbehörde der FBiH ernannt wird.
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