
(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat heute auf Vorschlag des Föderalen Justizministeriums den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist verabschiedet. Dieses Gesetz legt die Art und Weise, die Bedingungen und das Verfahren zum Schutz des Rechts auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist in Gerichtsverfahren fest, die vor den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren in der Föderation Bosnien und Herzegowina geführt werden. Sein Zweck ist es, die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist zu verhindern, gerichtlichen Schutz im Falle einer Verletzung dieses Rechts zu gewähren und eine gerechte Entschädigung zu leisten.
In den Gründen für die Verabschiedung dieser Verordnung wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Verfassungsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina in mehreren Fällen eine Verletzung des Rechts auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist festgestellt und die Umsetzung allgemeiner Maßnahmen angeordnet hat, wie die Einführung eines präventiven Rechtsbehelfs in Bezug auf die Dauer des Verfahrens. Ebenso wurde in konkreten Fällen eine Schadensersatzzahlung an die Einreicher von Beschwerden festgestellt, die zu Lasten des entsprechenden kantonalen bzw. des Haushalts der Föderation Bosnien und Herzegowina gingen.
Der Antragsteller gibt an, dass dieser Gesetzesentwurf einen klaren, wirksamen und wirtschaftlichen Rechtsrahmen vorsieht, der einen präventiven Rechtsbehelfsmechanismus gewährleistet.
Der Antragsteller gibt in der Begründung unter anderem an, dass dieser Gesetzesentwurf vier Kapitel umfasst, die das Verfahren zur Verwirklichung des Rechts auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist vor den Gerichten in der Föderation Bosnien und Herzegowina definieren. Rechtsmittel werden vorgeschrieben, die das Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist schützen, nämlich der Antrag auf Beschleunigung des Verfahrens zur Vermeidung der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist, sowie der Antrag auf Schutz des Rechts auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist und eine gerechte finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden.
Der Entwurf enthält auch Bestimmungen, die den Antrag auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist, d. h. den Erwerb des Rechts, sowie die Höhe der finanziellen Entschädigung, die Zahlung und die Sicherstellung von Mitteln vorschreiben. Artikel 21 des Gesetzestextes legt fest, dass die Kantone die Höhe der finanziellen Entschädigung anders regeln können.
Über den genannten Antrag entscheidet der Präsident des Gerichts oder der Oberstaatsanwalt, gegen dessen Entscheidung die Partei das Recht hat, beim Präsidenten des unmittelbar übergeordneten Gerichts bzw. beim Oberstaatsanwalt der Föderation Berufung einzulegen, wenn die Entscheidung vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Föderation Bosnien und Herzegowina getroffen wurde. Über die Berufung entscheidet ein Senat der Verwaltungsabteilung des Obersten Gerichtshofs der Föderation Bosnien und Herzegowina, bestehend aus drei Richtern.
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