
(Patria) - Die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat von Bosnien und Herzegowina, organisiert vom Verfassungsrechtsausschuss des Repräsentantenhauses der Parlamentarischen Versammlung von BiH, ist für Mittwoch, den 21. Januar 2026, um 12 Uhr (Weißer Saal) angesetzt.
Ziel der öffentlichen Anhörung ist es, einen umfassenden Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung von BiH, Vertretern des Ministerrats von BiH, Justizinstitutionen, der Fachöffentlichkeit und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu den vorgeschlagenen gesetzlichen Lösungen zu ermöglichen. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sollen zur Verabschiedung qualitativ hochwertiger und nachhaltiger gesetzlicher Lösungen beitragen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung und den europäischen Standards im Einklang stehen.
Das Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung von BiH hat auf seiner 36. dringenden Sitzung am 22.12.2025 den Gesetzesentwurf über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat von Bosnien und Herzegowina angenommen, dessen Antragsteller die Abgeordneten Darko Babalj, Branislav Borenović, Mira Pekić, Nenad Grković und Mladen Bosić sind, der im verkürzten Gesetzgebungsverfahren geprüft wird.
Das Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung von BiH hat auf derselben Sitzung auch den Beschluss von Jasmin Emrić angenommen, dass der Verfassungsrechtsausschuss innerhalb von 30 Tagen eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf durchführt. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf wird der Verfassungsrechtsausschuss Stellungnahmen von der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht – Venedig-Kommission, dem Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat von BiH sowie relevanten Richter- und Staatsanwaltsverbänden in Bosnien und Herzegowina einholen.
Die genannten Stellungnahmen werden Bestandteil und Anhang des Berichts über die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sein, den der Verfassungsrechtsausschuss dem Haus vorlegen wird.
Die gesammelten Stellungnahmen werden in einem Bericht zusammengefasst, den der Verfassungsrechtsausschuss dem Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung von BiH vorlegen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen wird.
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