
(Patria) - Die Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im Fall Nenad Perović ist für den 31. Mai 2019 angesetzt. Dem Angeklagten Nenad Perović wird vorgeworfen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 172 Absatz 1 Buchstabe h) in Verbindung mit Buchstabe g) in Verbindung mit Artikel 31 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina, alles in Verbindung mit Artikel 180 Absatz 1 desselben Gesetzes, begangen zu haben.
„Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum von Ende Mai 1992 bis Ende 1993, während eines breiten und systematischen Angriffs der Armee der Republika Srpska und der Polizei der Polizeidienststelle Rogatica, unterstützt von paramilitärischen Formationen aus der Republik Serbien, der sich gegen die bosniakische Zivilbevölkerung im Gemeindegebiet von Rogatica richtete, als Mitglied der Armee der Republika Srpska – VP 7084 Rogatica, wissend um einen solchen Angriff und dass seine Handlungen Teil dieses Angriffs waren, an der Verfolgung der bosniakischen Zivilbevölkerung im Gemeindegebiet von Rogatica aus nationalen und religiösen Gründen beteiligt gewesen zu sein, in Verbindung mit der Beihilfe eines anderen Soldaten zur Nötigung einer anderen Person durch Gewalt oder Androhung eines direkten Angriffs auf ihr Leben oder ihren Körper zu sexuellem Kontakt (Vergewaltigung) und der Beteiligung an jeder anderen Form schwerer sexueller Gewalt“, heißt es aus dem Gericht von BiH.
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