Änderungen des Beitragsgesetzes im Parlament der FBiH im verkürzten Verfahren

Patria
AutorPatria
15:25
Podijeli:
Änderungen des Beitragsgesetzes im Parlament der FBiH im verkürzten Verfahren

(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat auf ihrer heutigen Sitzung in Sarajevo auf Vorschlag des Föderalen Finanzministeriums den Gesetzesentwurf über Änderungen und Ergänzungen des Beitragsgesetzes verabschiedet, der dem Parlament der Föderation BiH zur weiteren Prüfung und Verabschiedung im verkürzten Verfahren vorgelegt wird.

Dieser Vorschlag für Änderungen und Ergänzungen wurde heute zuvor auf der Sitzung des Wirtschafts- und Sozialrates für das Territorium der Föderation BiH geprüft und angenommen.

Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung wird der Gesamtbeitragssatz um 13,25 Prozent, d.h. um fünf und einen halben Prozentpunkt, bzw. von 41,5 Prozent auf 36 Prozent gesenkt. Konkret wird der Beitragssatz für die Renten- und Invalidenversicherung zulasten des Arbeitgebers um dreieinhalb Prozentpunkte und der Beitragssatz für die Krankenversicherung zulasten des Arbeitgebers um zwei Prozentpunkte gesenkt.

Der Einreicher erläutert, dass die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Beitragsgesetzes Teil eines Pakets fiskalischer Maßnahmen sind, die die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina im Rahmen ihrer Arbeitsprogramme umsetzen will, insbesondere im Hinblick auf die neuen Gesetze über Beiträge und Einkommensteuer.

Darüber hinaus nennt der Einreicher als Gründe für die Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs die Entlastung der Wirtschaft und die Senkung der Lohnkosten für Arbeitgeber, insbesondere angesichts der Arbeitgeber, die im Jahr 2025 höhere Lohnkosten für Mitarbeiter haben werden, denen ein Lohn gemäß dem Beschluss über die Höhe des Mindestlohns gezahlt wird.

Gleichzeitig werden mit den vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen das Urteil des Verfassungsgerichts der Föderation Bosnien und Herzegowina U-22/21 vom 21.03.2023 vollständig umgesetzt.

Es wird vorgeschlagen, dass das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Föderation BiH in Kraft tritt und ab dem 1. Juli 2025 angewendet wird.

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