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Das Mitglied der Präsidentschaft von BiH, Bakir Izetbegović, hat beim Verfassungsgerichtshof von BiH eine Klage zur Beilegung eines verfassungsrechtlichen Streits mit der Entität Republika Srpska wegen des Beschlusses über die Ausrufung eines Referendums der Entität eingereicht, den die Nationalversammlung der Republika Srpska am 15. Juli 2016 verabschiedet hat.
Der Streit wurde durch die Verletzung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten von Bosnien und Herzegowina verursacht, d.h. durch die Verletzung der Verpflichtung der Entität Republika Srpska, die Verfassung von BiH in Bezug auf die endgültige und bindende Natur der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs von BiH gemäß Artikel VI/5 der Verfassung von Bosnien und Herzegowina sowie des Prinzips des Rechtsstaates und der demokratischen Ordnung gemäß Artikel I/2 der Verfassung von BiH zu respektieren.
Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina steht im Sinne von Artikel III/3.b) der Verfassung von BiH über allen Rechtsakten der Entität Republika Srpska. Der Verfassungsgerichtshof von BiH hat in seiner endgültigen und bindenden Entscheidung Nr. U-3/13 festgestellt, dass der „9. Januar“ nicht zum Tag der Republika Srpska bestimmt werden kann. Somit verletzen der umstrittene Beschluss der Nationalversammlung der Republika Srpska und das Verfahren zu seiner Umsetzung die Verfassung von Bosnien und Herzegowina und das für Bosnien und Herzegowina bindende Völkerrecht. Der Schutz beider Aspekte des verfassungsrechtlichen Systems und der Ordnung von Bosnien und Herzegowina ist die vorrangige Verpflichtung der staatlichen Institutionen von Bosnien und Herzegowina.
Das Mitglied der Präsidentschaft von BiH, Bakir Izetbegović, hat daher den Verfassungsgerichtshof von BiH aufgefordert festzustellen, dass der umstrittene Beschluss der Nationalversammlung der Republika Srpska gegen Artikel I/2 und Artikel VI/5 der Verfassung von Bosnien und Herzegowina verstößt und diesen aufzuheben, sowie die Nationalversammlung der Republika Srpska zu verpflichten, alle Aktivitäten zu unternehmen, die alle auf diesem Beschluss der Nationalversammlung der Republika Srpska basierenden Beschlüsse und Aktivitäten annullieren.
Das Mitglied der Präsidentschaft von BiH, Bakir Izetbegović, hat den Verfassungsgerichtshof von BiH aufgefordert, eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Anwendung des umstrittenen Beschlusses der Nationalversammlung der Republika Srpska bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina über seinen Antrag zu erlassen.
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