
(Patria) - Aufgrund des großen öffentlichen Interesses, zur objektiven Information und zahlreicher Anfragen von Medien bezüglich der Tragödie, die sich in den Gemeinden Jablanica und Konjic ereignete, hat sich die Staatsanwaltschaft des HNK geäußert.
"Ein Team von Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft des HNK Mostar, der regionalen Staatsanwaltschaft Konjic, unternimmt fachmännisch und professionell alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und Handlungen aus
ihrer Zuständigkeit zusammen mit Angehörigen des MUP des HNZ/K PU Konjic, bzw. der PS Konjic und PS Jablanica, mit besonderem Schwerpunkt auf die natürliche Elementarereignis und auf die mögliche Verantwortung und Rolle des menschlichen Faktors.
Wir erinnern daran, dass nach der Tatortuntersuchung und nach den Obduktionen der verstorbenen Personen festgestellt wurde, dass der Tod der meisten Verstorbenen durch Erstickung mit Erde und ähnlichem Material eintrat.
Auf Anordnung des Gerichts und unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft des HNK haben Ermittler der Polizei Geschäftsunterlagen aus dem Wirtschaftsministerium des HNK beschlagnahmt, die sich auf die Firma „Sani“ d.o.o. Jablanica beziehen, zu deren Struktur angeblich auch der genannte Steinbruch gehörte.
Ebenso wurden bestimmte Geschäftsunterlagen aus der Firma „Sani“ d.o.o. Jablanica beschlagnahmt und deren Analyse läuft. Zahlreiche Gutachten wurden angeordnet, und zwar von Sachverständigen der Bergbau- und Geodäsie-Fachrichtungen, und es werden Daten vom Föderalen Hydrometeorologischen Institut sowie Daten von anderen Institutionen und Diensten gesammelt, die sich als notwendig erweisen.
Außerdem wurde eine 3D-Luft-Laserscan-Vermessung des Geländes im breiteren Gebiet von Donja Jablanica angeordnet und durchgeführt, um die Menge und das Volumen der bewegten Erdmasse und ihre Masse sowie die Auswirkungen auf die zerstörerischen Folgen, d.h. die Tragödie, zu ermitteln.
Diese Aufnahme wird für weitere Gutachten durch einen Sachverständigen der Geologiefachrichtung verwendet.
Eine bestimmte Anzahl von Personen wurde als Zeugen vernommen. In dieser Phase des Strafverfahrens, angesichts des Umfangs und der Komplexität des Falls und solange die Vorermittlungen und Überprüfungen noch andauern, können wir keine weiteren Informationen und Schlussfolgerungen über die Ursache und alle Umstände des Ereignisses-Tragödie bekannt geben.
Daher erinnern wir die interessierte Öffentlichkeit an die Unschuldsvermutung, als eines der grundlegenden gesetzlichen Prinzipien, um die Interessen der Ermittlungen und die Menschenrechte der Personen zu schützen und damit die zuständigen Institutionen ungestört Handlungen aus ihrer Zuständigkeit gemäß dem Gesetz durchführen können“, hieß es in der Mitteilung.
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