
(Patria) - Die Inspektoren der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina führten am 18. und 19.07.2025 429
Inspektionen im Gebiet der Föderation BiH durch, die Steuerpflichtige umfassten, die Tätigkeiten im Gastgewerbe und der Vermietung von Ferien- und Erholungsobjekten (Wochenendhäuser und Villen mit Pool) sowie andere Dienstleistungstätigkeiten ausüben.
Gegenstand der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerverwaltung der Föderation BiH, des Gesetzes über die Fiskalsysteme in der Föderation BiH, des Gesetzes über das einheitliche System der Registrierung, Kontrolle und Einziehung von Beiträgen, des Gesetzes über Beiträge und anderer Steuergesetze.
Bei den Inspektionen wurden 727 angemeldete und 133 nicht angemeldete Arbeitnehmer angetroffen, was 31% entspricht. Es wurden 47 Objekte (11%) entdeckt, die ohne Genehmigung der zuständigen Behörde tätig waren, 42 Steuerpflichtige (9,7%), die kein Kassensystem installiert hatten, und 146 Steuerpflichtige (34,03%), die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten.
Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten – Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitnehmer, Tätigkeit ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, Nichterfassung des Umsatzes über das Kassensystem und Fehlen eines installierten Kassensystems – wurden 63 Objekte (14,68%) versiegelt und in 178 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 503.750,00 KM ausgestellt.
Die Ergebnisse der durchgeführten Inspektionen bei einer Stichprobe von insgesamt 429 kontrollierten Steuerpflichtigen zeigten, dass 41,49% der Steuerpflichtigen ihre Geschäftstätigkeit nicht an die geltenden Gesetze in der Föderation BiH angepasst haben.
In vier Fällen wurden die Inspektionen in den Kantonen Tuzla, Sarajevo und Mittelbosnien unter Assistenz von Angehörigen des Innenministeriums durchgeführt.
Eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen und festgestellten Unregelmäßigkeiten nach Kantonen:
Im Kanton Sarajevo wurden 76 Kontrollen durchgeführt, bei denen 196 angemeldete und 24 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 5 Objekte ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, 4 Steuerpflichtige ohne installiertes Kassensystem und 21 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 13 Objekte versiegelt und in 25 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 70.000,00 KM ausgestellt.
Im Kanton Tuzla wurden 56 Kontrollen durchgeführt, bei denen 37 angemeldete und 31 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 26 Objekte ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, 25 Steuerpflichtige ohne installiertes Kassensystem und 36 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 13 Objekte versiegelt und in 35 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 56.250,00 KM ausgestellt.
Im Kanton Zenica-Doboj wurden 56 Kontrollen durchgeführt, bei denen 91 angemeldete und 9 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 3 Objekte ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, 3 Steuerpflichtige ohne installiertes Kassensystem und 20 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 8 Objekte versiegelt und in 16 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 54.900,00 KM ausgestellt.
Im Kanton Herzegowina-Neretva wurden 56 Kontrollen durchgeführt, bei denen 83 angemeldete und 22 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 7 Objekte ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, 8 Steuerpflichtige ohne installiertes Kassensystem und 18 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 5 Objekte versiegelt und in 22 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 45.000,00 KM ausgestellt.
Im Kanton Mittelbosnien wurden 57 Kontrollen durchgeführt, bei denen 68 angemeldete und 18 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 1 Objekt ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, 1 Steuerpflichtiger ohne installiertes Kassensystem und 17 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 7 Objekte versiegelt und in 26 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 97.500,00 KM ausgestellt.
Im Kanton West-Herzegowina wurden 36 Kontrollen durchgeführt, bei denen 101 angemeldete und 11 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 2 Objekte ohne Genehmigung der zuständigen Behörde und 14 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 6 Objekte versiegelt und in 22 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 61.100,00 KM ausgestellt.
Im Kanton Una-Sana wurden 48 Kontrollen durchgeführt, bei denen 64 angemeldete und 13 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 3 Objekte ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, 1 Steuerpflichtiger ohne installiertes Kassensystem und 10 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 8 Objekte versiegelt und in 17 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 44.600,00 KM ausgestellt.
Im Kanton 10 wurden 20 Kontrollen durchgeführt, bei denen 40 angemeldete und 3 nicht angemeldete Arbeitnehmer und 6 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 2 Objekte versiegelt und in 10 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 30.600,00 KM ausgestellt.
Im Kanton Posavina wurden 16 Kontrollen durchgeführt, bei denen 33 angemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht angemeldeter Arbeitnehmer und 7 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 10 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 29.800,00 KM ausgestellt.
Im Kanton Bosnisch-Podrinje wurden 8 Kontrollen durchgeführt, bei denen 14 angemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht angemeldeter Arbeitnehmer und 3 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht erfasst hatten, angetroffen wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 8 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 14.000,00 KM ausgestellt.
Die Steuerverwaltung der Föderation BiH hat durch nachrichtendienstlich-ermittlerische Maßnahmen festgestellt, dass es etwa 1000 Steuerpflichtige gibt, die Ferien- und Erholungsobjekte (Wochenendhäuser und Villen mit Pool) vermieten, ohne sich bei den zuständigen Behörden registriert zu haben.
Die Inspektionen werden auch in der kommenden Zeit fortgesetzt. Daher werden die Steuerpflichtigen, die die Tätigkeit der Vermietung von Ferien- und Erholungsobjekten ausüben, aufgefordert, sich freiwillig gesetzeskonform zu registrieren, Arbeitnehmer im Einheitlichen System der Steuerverwaltung anzumelden, den Umsatz aus der Vermietung der Objekte zu erfassen und ihre Geschäftstätigkeit gesetzeskonform zu gestalten, um nicht aufgrund illegaler Geschäftstätigkeit Sanktionen ausgesetzt zu sein.
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