
Der deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2015 eine Änderung des deutschen Asylgesetzes beschlossen, berichtet die Nachrichtenagentur Patria.
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, zielt unter anderem auf eine schnelle und konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht ab.
Personen, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt werden, müssen Deutschland wieder verlassen. Wer Deutschland nicht freiwillig und rechtzeitig verlässt, wird abgeschoben.
Konkrete Fristen für die Abschiebung werden künftig nicht mehr angekündigt. Darüber hinaus drohen bei nicht rechtzeitiger Ausreise oder bei Abschiebung Einreiseverbote für den gesamten Schengen-Raum. Dies wird auch für Personen gelten, die in Deutschland missbräuchlich Asylanträge stellen.
Für Menschen, die keinen Reisepass oder ein anderes Identifikationsdokument besitzen, wird künftig häufiger die Abschiebung in die Heimat mit einem europäischen Identifikationsdokument ermöglicht, teilte die Deutsche Botschaft in Bosnien und Herzegowina mit.
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