
(Patria) - Die Disziplinarkommission des Fußballverbandes (FS) von Bosnien und Herzegowina hat auf ihrer heutigen Sitzung in Sarajevo den Antrag auf Bestätigung der vom zuständigen Disziplinargremium des Verbandes gegen Ibrahim Hasanbegović und Eldin Baković verhängten Disziplinarstrafen geprüft.
Mit den genannten rechtskräftigen Entscheidungen des zuständigen Disziplinargremiums des Verbandes wurde gegen Ibrahim Hasanbegović wegen schwerer und wiederholter Disziplinarverstöße gemäß Artikel 78, 79, 82 und 84 Absatz (3) und (4) des Disziplinarreglements des NS/FS BiH die Strafe des Ausschlusses aus der Fußballorganisation sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 KM verhängt.
Gegen Eldin Baković wurde wegen des Zusammentreffens von Disziplinarverstößen gemäß Artikel 79 Absatz (1), Artikel 78 in Verbindung mit den Artikeln 34 und 38, Artikel 82 Absatz (1) und Artikel 84 Absatz (3) des Disziplinarreglements des FSBiH eine einheitliche Strafe des Funktionsverbots für die Dauer von zwei Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 KM verhängt.
Bei der Prüfung des betreffenden Antrags stellte die Disziplinarkommission des FSBiH fest, dass es sich um schwere Disziplinarverstöße handelt, und die verhängten Disziplinarstrafen stehen im Verhältnis zu den begangenen Disziplinarverstößen.
Die Disziplinarkommission des FSBiH bestätigte die Entscheidungen, mit denen Ibrahim Hasanbegović dauerhaft aus der Fußballorganisation ausgeschlossen und Eldin Baković die Ausübung von Funktionen und Tätigkeiten im Fußball für die Dauer von zwei Jahren untersagt wird.
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