
Der Gesetzesentwurf zur Erbfolge in der FBiH wird keine radikale Änderung gegenüber dem derzeit geltenden Erbschaftsgesetz der SR BiH aus dem Jahr 1973 bedeuten, sondern eine Angleichung an die Verfassungsreformen und Änderungen einiger Vorschriften, wurde nach der Sitzung der Regierung der FBiH mitgeteilt, berichtet Patria.
Wie angegeben, berücksichtigt der neue Gesetzestext die Garantie von Eigentumsrechten und die Freiheit der Verfügung durch Testament oder Vertrag (z. B. durch Einführung des Instituts des Erbvertrags, Erweiterung des Kreises der gesetzlichen Erben, um zu vermeiden, dass das Erbe leicht ohne Erben bleibt und somit Staatseigentum wird, Abschaffung von Beschränkungen beim Erben von Urheberrechten usw.).
Außerdem wird an der Verabschiedung eines neuen Familiengesetzes gearbeitet, das das Recht auf Gleichheit zwischen Ehe und nichtehelicher Gemeinschaft regeln wird, was die Aufnahme des nichtehelichen Partners in den Kreis der gesetzlichen Erben bedeuten wird, was bisher im Erbrecht des früheren Familiengesetzes der SR BiH aus dem Jahr 1979 nicht konsequent umgesetzt wurde.
Der Gesetzesentwurf zur Erbfolge in der FBiH würde sowohl das materielle Erbrecht als auch das Nachlassverfahren umfassen, und zur Entlastung der Gerichte sieht der Gesetzesentwurf die Übertragung unbestrittener Nachlassfälle an Notare vor, wodurch die Föderation Bosnien und Herzegowina ihre Verpflichtungen aus der verabschiedeten Strategie zur Entwicklung des Justizsektors in Bosnien und Herzegowina erfüllen würde.
Darüber hinaus würde das neue Gesetz die erbrechtlichen Beziehungen mit den Ländern der Region harmonisieren, was eine Umsetzung positiver europäischer Standards in diesem Bereich darstellt.
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