
(Patria) - Der Kroatische Nationalkongress von Bosnien und Herzegowina hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall „Kovačević gegen Bosnien und Herzegowina“ zur Kenntnis genommen.
Sie erinnern jedoch die heimische Öffentlichkeit und die internationale Gemeinschaft daran, dass der Antragsteller ein langjähriger unitaristischer Aktivist und Berater des zweiten bosniakischen Mitglieds des Präsidiums von BiH, des Usurpators der Position des kroatischen Mitglieds des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina, ist!?
„Wie er bereits vor der Urteilsverkündung zugab, geht es ihm und anderen politischen Aktivisten nicht um den Schutz und die Förderung von Menschenrechten, sondern ihr Endziel ist die Abschaffung der Konstitutionalität der Völker und die Einführung eines unitaristischen politischen Systems.
Ziel dieser radikalen politischen Agenda ist es, eine Ordnung zu erreichen, in der die Bosniaken, da sie das zahlreichste konstitutive Volk sind, in einem unitaristischen Staat regieren und Kroaten und allen anderen ihre Vertreter aufzwingen. Der Kroatische Nationalkongress bekennt sich weiterhin zum Daytoner Friedensabkommen, das den Frieden zwischen den drei konstitutiven Völkern garantiert. Angriffe auf grundlegende Verfassungsprinzipien, einschließlich der Gleichberechtigung der konstitutiven Völker, tragen zur Instabilität von Bosnien und Herzegowina bei und verlangsamen seinen europäischen Weg.
Der Kroatische Nationalkongress ist der Ansicht, dass alle Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH sowie die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt werden sollten, einschließlich der Entscheidung über die legitime Vertretung und Gleichberechtigung der konstitutiven Völker auf allen administrativ-politischen Ebenen und die Beendigung der Diskriminierung von Juden, Roma und anderen Minderheitengruppen sowie aller anderen Bürger wegen Verletzung ihres passiven Wahlrechts.
Der Kroatische Nationalkongress ist der Ansicht, dass einzelne Interpretationen des Urteils „Kovačević gegen Bosnien und Herzegowina“ und anderer Urteile, die als Ergebnis des politischen Aktivismus unitaristischer Politiker aus BiH vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ergangen sind, die Gleichberechtigung von Kroaten, Bosniaken und Serben nicht in Frage stellen können.
Diese Kommentare sind politisch motiviert, entbehren jeder Grundlage in den Menschenrechten und widersprechen dem Daytoner Friedensabkommen. Wir begrüßen die Aussagen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die Behörden von Bosnien und Herzegowina entscheiden sollten, welches das beste politische System ist und wie die Frage der Diskriminierung von Menschenrechten angegangen werden soll“, heißt es in der Erklärung.
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