
Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina, dessen Vorsitzender damals Ismet Dautbašić war, fasste auf seiner Sitzung am 8. Oktober 1992 den Beschluss, mit dem die Erklärung zur Ausrufung der „Republik des serbischen Volkes in Bosnien und Herzegowina“ vom 9. Januar 1992, die Verfassung der „serbischen Republik Bosnien und Herzegowina“ vom 28. Februar 1992 und deren Änderungen vom 11. August und 1. September 1992 aufgehoben werden, berichtet die Nachrichtenagentur Patria.
Die Bedeutung dieses Dokuments ist historisch, da es sich um ein Urteil des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina handelt, eines Staates, der zu jener Zeit ein unabhängiger und souveräner Staat war, der von den Vereinten Nationen anerkannt wurde.
Dieses Dokument ist der Beweis dafür, dass die „serbische Republik Bosnien und Herzegowina“ am 9. Januar 1992 ein para-staatliches Gebilde war und dass die heutige kleinere Entität Bosnien und Herzegowinas, die Republika Srpska, erst in Dayton Ende 1995 entstanden ist, nicht am 9. Januar, wie nun mit aller Macht, letztlich auch durch das Referendum am 25. September, zu beweisen versucht wird.
Genauer gesagt, wird versucht zu beweisen, dass der Staat Bosnien und Herzegowina erst in Dayton entstanden sei!? Dies ist äußerst gefährlich und politisch verhängnisvoll für dieses Land, wenn die sezessionistischen Absichten von Milorad Dodik und seinen politischen Auftraggebern aus Serbien nicht gestoppt werden.
-Das Territorium Bosnien und Herzegowinas ist einheitlich und unteilbar. Die Republik Bosnien und Herzegowina erlangte am 6. April 1992 ihre internationale Anerkennung. Auf demselben Territorium wurde eine besondere „Republik des serbischen Volkes“ ausgerufen, wodurch die Gleichberechtigung der Bürger, Völker und Volksgruppen Bosnien und Herzegowinas sowie die Einheitlichkeit und Unteilbarkeit verletzt wurden.
Ein solches Gebilde wurde als Bestandteil eines anderen Staates, der „Bundesrepublik Jugoslawien“, als föderale Einheit erklärt, wodurch das grundlegende Prinzip der Unverletzlichkeit der Grenzen, also der territorialen Integrität der Republik Bosnien und Herzegowina, verletzt wurde, heißt es in der Begründung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina.
Im Schlussteil der Entscheidung wird festgestellt, dass die Akte nicht mit der Verfassung der Republik Bosnien und Herzegowina vereinbar sind, da mit ihnen eine „Republik nur eines serbischen Volkes“ errichtet wird, und zwar auf dem Gebiet der bestehenden Republik Bosnien und Herzegowina. Damit wird auf verfassungswidrige Weise ein verfassungsrechtliches System errichtet, die gröbste Verletzung der Verfassung von Bosnien und Herzegowina.
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